Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von pauline-maus am 21.01.2020, 11:49 Uhr

Wer ist dafür zuständig?

zuviel gezahlter Unterhalt kann nicht zurückgefordert werden.
Und zwar auch dann nicht, wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, daß die Uterhaltszahlung zu hoch war oder daß gar kein Unterhaltsanspruch bestand.

AUßER!!! ;)wenn der unterhaltsberechtigte wusste, daß ihm der Unterhalt nicht zusteht, heißt , wenn er die Unterhltsleistung durch täuschung erschlichen hat.
oder
wenn der gezahlte Unterhalt beim Unterhaltsempfänger noch vorhanden ist, also noch nicht ausgegeben wurde( lt gesetzeslage ;);))

ein Aufrechnen ist auch nicht zulässig.
also ruig bleiben und Tee trinken :)

 
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