Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 09.06.2012, 23:46 Uhr

Wie komm ich aus dem Kredtitvertrag des gemeinsamen Hauses ??

Das verstehe ich nicht.

Es sind drei Wohnungen in einem Haus. Wenn Ihr jeder eine Wohnung bewohnt, könnt Ihr nur eine vermieten. Wenn Du in eine andere Wohnung in einem anderen Haus ziehst, könnt Ihr zwei Wohnungen vermieten. Deine neue Wohnung darf nur nicht mehr kosten als Ihr an Miete für die dann frei werdende Wohnung einnehmt - dann stimmt es in Summe doch wieder mit dem Geld. Oder?

Du kannst den Verkauf des Hauses gegen den Willen des/der Miteigentümer quasi erzwingen. Meistens ist das aber ein Verlustgeschäft - was bedeutet, daß man dann zwar das Haus los ist, aber weiterhin zumindest einen Teil der Schulden abtragen muß. Laß Dich anwaltlich beraten.

 
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