Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von leaelk am 25.05.2006, 21:41 Uhr

Wie läuft das mit dem Unterhalt?

Hallo,
den zustehenden Unterhalt berechnet ein Anwalt. Ohne Einkommen steht Dir da ein Beratungsschein zu, den Du beim zuständigen Amtsgericht bekommst (kann der Anwalt auch für dich beantragen!)
Sollte der berechnete Unterhalt unter Hartz 4 Niveau liegen, so kannst Du ergänzend Hartz 4 beantragen.
Solltest Du Hartz4 Anspruch haben, so können sie dir dort auch sagen, ob Deine Wohnung "angemessen" ist.
Ich hoffe, ich konnte Dir erstmal weiterhelfen.
LG Kerstin

 
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