Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 30.05.2013, 11:35 Uhr

Wie lange ist man unterhaltspflichtig?

So, wir fassen nochmal zusammen:

Die Eltern sind unterhalpspflichtig
- mindestens bis das Kind 18 jahre alt ist. Also auch der 16-Jährige auf der Couch bekommt bis er 18 ist Unterhalt.
- nach dem 18. Geb: solange noch in Ausbildung muß Unterhalt geleistet werden.
Aber: Schule und erste Ausbildung sind sicher kein Diskussionspunkt. Ob eine weitere Ausbildung bzw. ein folgendes Studium noch zu unterstützen sind: in der Regel ja, auf jeden Fall dann, wenn es auf die bisherige Ausbildung aufbaut.
Wenn direkt studiert wird, muss auch ein Studienfachwechsel hingenommen werden.
Auch eine Ausbildung/Lehre kann abgebrochen und eine neue begonnen werden.
Ein Jahr im Ausland: da scheiden sich die Geister und oft wird da ja auch Geld verdient/gejobbt.
Geld, das während Studium/Lehre verdient wird, kann angerechnet werden nach einem bestimmten Schema.

Wie lange: .... bis die Ausbildung beendet ist, bis 25 J kann das locker dauern.

Spezialfälle hab ich jetzt hier nicht drin, die gehen extra :-)

Viele Grüße

Désirée

 
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Stichwort: unterhaltspflichtig

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