Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 01.07.2014, 15:38 Uhr

Wobei ich es dann eine feine Sache fände,

Für Schlorcher gibt es ja auch die erhöhte Erwerbsobliegenheit.

Bei meinem Schlorcher (tolles Wort - darf ich das adoptieren?) hat es was gebracht ihn auf darauf aufmerksam zu machen und ein bisschen zu drohen.
Schlussendlich muss doch der AE Part dem Amt/Anwalt auf den Füßen stehen um das umzusetzen. Man kann sich mit den Floskeln a la "seien sie froh, dass er überhaupt etwas zahlt" abspeisen lassen. Muss man aber nicht.
Der Selbstbehalt kann nämlich flux gekürzt werden und eine Nachweispflicht bezüglich der Bewerbungsbemühungen etabliert werden.

 
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