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Geschrieben von Jennybalou am 19.01.2012, 19:49 Uhr

Würdet Ihr den KV verklagen?

Hallo Ihr Lieben,

meine Tochter ist 5 Jahre alt und sehr traurig, dass sie ihren Papa nicht kennt. Ich habe von 3 Jahren mal den Versuch unternommen, einen regelmäßigen Besuch zu organisieren. Das ist leider schief gelaufen da er keinerlei Interesse für seine Tochter gezeigt hat.
Also hab ich es gelassen, dachte mir nur das es sein Problem ist wenn er so viele schöne Jahre seines Kindes verpasst.

Gestern aber brach meine Tochter in Tränen aus und sagte das alle Kinder einen Papa haben und sie auch einen haben will. Sie wollte alles wissen, wie er heißt, wie er aussieht etc.
Ich habe ihre Fragen beantwortet und ihr ein Bild von ihm gezeigt. Nun habe ich ihm einen Brief geschrieben den er heute bereits in der Post gehabt haben muss und ich hab ihn übers Net angeschrieben.
Keinerlei Reaktion seinerseits . . . ich weiß echt nicht was ich tun soll. Die Frau vom JA meinte heute, dass ich ihn verklagen könnte. Denn jedes Kind hat ein Recht BEIDE Elternteile zu kennen.

Ich denke einerseits das es nicht viel bringen würde, andererseits würde es ihm viellt. die Augen öffnen, wenn er unsere Kleine sehen würde.

Was meint Ihr dazu?

LG, Jenny

 
14 Antworten:

Re: Würdet Ihr den KV verklagen?

Antwort von Thelmalouise am 19.01.2012, 19:52 Uhr

Das ist traurig, hat aber keinerlei Aussicht auf Erfolg.
Haben schon andere versucht und sind gescheitert.

Wie war das ? Persönlichkeitsrechte oder so.

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Re: Würdet Ihr den KV verklagen?

Antwort von mf4 am 19.01.2012, 19:56 Uhr

Wenn er sich nicht meldet hat er kein Interesse. Auf was willst du ihn den verklagen? Er soll unter Zwang Interesse zeigen? Er soll sich für die verpassten wundervollen Jahre eines Kindes interessieren, welches er nicht kennt, zu dem es keinen Bezug gibt?
Was soll die Klage bringen?

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Re: Würdet Ihr den KV verklagen?

Antwort von vallie am 19.01.2012, 20:06 Uhr

niemals!!!

einen desinteressierten vater braucht kein kind.

frau kann das schon vermitteln, daß der vater nicht will.
wenn du es nicht mehr ganz so bedauerlich findest, kann man das auch rüberbringen.

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Re: Würdet Ihr den KV verklagen?

Antwort von Jennybalou am 19.01.2012, 20:11 Uhr

Aber WIE kann ich ihr vermitteln das der Papa kein Interesse an ihr hat, ohne dem Kind das Herz zu brechen?

MIR bricht es ja schon das Herz sie so traurig zu sehen.

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Re: Würdet Ihr den KV verklagen?

Antwort von Pamo am 19.01.2012, 20:16 Uhr

Du kannst es nicht verhindern, dass ihr Herz gebrochen wird: sei es dadurch, dass er sich nicht freiwillig meldet, sie es dadurch dass die (berechtigte) nicht zu der Kindesliebe fuehren wird, die sich das Kind wuenscht.

Du kannst nur versuchen, sie aufzufangen. Aber du bist nicht verantwortlich dafuer, dass der KV kein Interesse hat.

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Re: Würdet Ihr den KV verklagen?

Antwort von vallie am 19.01.2012, 20:17 Uhr

das kann man nicht so in worte kleiden, deine eigene haltung macht das aus.
so habe ich es zumindest erlebt.....
solange eine andere bezugsperson da ist, die aus meiner erfahrung heraus nicht zwingend männlich sein muß, wurde ein erzeuger niemals vermisst.
bis heute nicht. meine tochter ist 16.

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Re: Würdet Ihr den KV verklagen?

Antwort von Thelmalouise am 19.01.2012, 20:20 Uhr

Nunja, Du hast gestern ! einen Brief geschrieben und ihn heute dann gleich nocheinmal per Internet angeschrieben.

Vielleicht gibst Du ihm erstmal ein paar Wochen Zeit das zu verdauen und reagieren zu können !

Und wenn dann keine Reaktion kommt, dann ist es traurig , aber Du hast dann alles getan.

Du könntest sagen " Schatz, Dein Papa wohnt ganz woanders und ich weiß gar nicht genau wo, aber wenn Du größer bist, dann können wir ihn zusammen suchen "

Zum Beispiel.

Ein Kind hat das recht beide Elternteile zu kennen, aber man kann keinen Mann zu einem Treffen zwingen.
Was hat Dein Kind in diesem Alter ! davon, wenn es weiß wie der Mann aussieht welcher es ablehnt.

Mein Großer hat auch seinen leiblichen Vater noch nie gesehen, er wollte mich verklagen auf Unterlassung als ich versuchte Kontakt herzustellen.
Er weiß nun auch, dass es da noch einen leiblichen Vater gibt, den Mama mal sehr mochte und er entstand weil wir uns ganz lieb hatten.
Den er kennenlernen wird, wenn er groß ist.

Je "normaler" Du das dem ind vermittelst, desto normaler wird es für sie sein.
Sie kennt es doch auch gar nicht anders.

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Re: Würdet Ihr den KV verklagen?

Antwort von Holzkohle am 19.01.2012, 20:44 Uhr

auch der KV von meinem/unserem Kind möchte mit diesem nichts zu tun haben, was er vorgestern erst wieder in einer wutentbrannten Mail zum Ausdruck gebracht hat ("größter Fehler meines Lebens... bin froh, wenn die Scheiße endlich vorbei ist... was kostet mich der größte Fehler meines Lebens? Viel Geld und Nerven... wenn Du und das JA sich nicht so bescheuert anstellen würden... blablabla") Mein Sohn weiß DAS natürlich nicht, war jahrelang fast nur von alleinerziehenden Müttern und jetzt auch noch von einem alleinerziehenden Vater umgeben - kennt es also nicht wirklich anders, dass es nur EINEN Elternpart gibt. Aber natürlich hat er auch die "heilen" Familien mitbekommen oder auch, dass ein Papa mal am WE kommt oder das Kind holt. Mein Sohn ist acht und hat seit einem Jahr sehr dran zu knabbern, dass sein Vater ihn nie besuchen kommt, sich nie meldet, nie anruft usw.
Auch habe ich vor einiger Zeit damit aufgehört, den Papa in den Himmel zu loben (schuldet uns über 1.000 Euro Unterhalt inzwischen) natürlich rede ich nicht schlecht über ihn, aber wenn mein Sohn mich konkrete Sachen fragt, wie "warum hattest du den Papa nicht mehr lieb" - dann antworte ich wahrheitsgemäß. Nämlich, dass ich den Papa sehr wohl damals noch lieb hatte, aber er mich nicht blabla...

Ich habe auch mehrfach den Versuch unternommen, Kontakt herzustellen, auch ich erntete damit jedesmal Stillschweigen oder ein "nein, ich kann an dem Tag nicht" - mein letzter Versuch war Sept. 2010, da ist mein Sohn in die Schule gekommen.

Warum sollte ich einen Mann auf Umgang verklagen, der ganz offensichtlich gar kein Interesse hat, das Kind sogar vor der Familie verleugnet und ebenfalls auch vor Freunden. Was hat mein Sohn von einem erzwungenem Umgang? GAR NICHTS.

Den einzigen Klageweg, den ich jetzt gegangen bin, war die Zwangsvollstreckung und der Pass-Entzug gegen den Kindsvater. Vier Monate lang hat er sich tot gestellt. Und HUCH, auf einmal ist er wieder da - und siehe oben, beschimpft uns von vorn bis hinten...

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@Thelmalouise

Antwort von Pamo am 19.01.2012, 20:49 Uhr

Die Klage auf Unterlassung finde ich total spannend - theoretisch.

Ich kann mir vorstellen, dass er dich auf Unterlassung verklagen kann, wenn du ihn "belaestigtst" - das scheint mir auch richtig. Aber meine Frage ist, ob er auch sein Kind auf Unterlassung verklagen kann? Schliesslich steht das Recht des Kindes auf Umgang gegen sein Recht in Ruhe gelassen zu werden.

Mir scheint, es sollte doch das Recht des minderjaehrigen Kindes in einer solchen Konstellation vorgehen. Quasi als Konsequenz, dass er nicht verhuetet hat - da kann man eben nicht mehr die Meinung aendern.

Weisst du hierzu etwas?

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Re: Würdet Ihr den KV verklagen?

Antwort von Leena am 19.01.2012, 21:17 Uhr

...nein, würde ich nicht.

Ich bin der Überzeugung, dass es die eigene Überzeugung des Vaters sein sollte, ob er Interesse am Kind hat oder nicht, ob er überhaupt Kontakt möchte, ob er regelmäßigen Kontakt möchte oder auch gar keinen Kontakt möchte. Man kann es ihm anbieten - annehmen oder nicht-annehmen muss er es.

Bei uns war es so, dass unser Kind geplant war, unsere Beziehung aber schon immer phasenweise sehr schwierig war, und in der Schwangerschaft ging die Beziehung dann sehr drastisch und sehr unerfreulich auseinander. Er wollte relativ schnell die Entscheidung zum Kind doch lieber wieder rückgängig machen, nachdem ich schwanger war, und forderte dann eine Abtreibung. Vor die Wahl gestellt "ich oder das Kind!" habe ich mich spontan für "das Kind!" entschieden, und diese Entscheidung auch noch nie bereut. ;-)

Trotzdem bin ich der Meinung, er konnte mich nicht zwingen abzutreiben - umgekehrt kann ich ihn aber auch nicht zwingen, das Kind sehen zu wollen.

Angeboten hatte ich's ihm, er hat aber nicht reagiert. Gut, seine Entscheidung. Wenn er es sich anders überlegt, weiß er, wo er uns findet. (Wir haben Kontakt zu seiner Familie, das weiß er auch - nur ER lehnt eben jeden Kontakt ab.)

Mittlerweile ist unser Nachwuchs 13, und hat den leiblichen Vater noch nie gesehen. Phasenweise war das Interesse am leiblichen Vater schon durchaus da, war er toll und schön und sie hat sich Sorgen um ihn gemacht, ob er denn wenigstens jemand hätte, der für ihn da wäre etc., mittlerweile ist sie eher in der Phase, dass sie ihn für einen "Waschlappen" hält, der sein Leben nicht auf die Reihe bekommt, keine abgeschlossene Ausbildung, kein fester Job, lebt immer noch (bzw. wieder) bei seiner Mutter und hat als einziges Hobby Lottospielen - und diese Geschichten hat sie nicht von mir, sondern von seiner Familie erzählt bekommen. "Wenn er Interesse an mir hätte, hätte er genug Arsch in der Hose haben können, sich mal zu melden - jetzt brauch ich ihn auch nicht mehr!", so die Stellungnahme vom Nachwuchs heute. Wenn er heute ankäme, würde sie ihn nicht treffen wollen, was soll sie von ihm..? - sagt sie jetzt zumindest, wie es wäre, wenn er tatsächlich Interesse bekunden sollte, weiß ich nicht.

Auf die Idee, ihn zum Umgang verklagen zu wollen, wäre ich nicht gekommen. Zumal ich nicht glaube, dass ein Kind vom Umgang mit einem umgangsunwilligen Vater wirklich profitiert.

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@Leena

Antwort von Pamo am 19.01.2012, 21:24 Uhr

Zitat: "Trotzdem bin ich der Meinung, er konnte mich nicht zwingen abzutreiben - umgekehrt kann ich ihn aber auch nicht zwingen, das Kind sehen zu wollen."

Natuerlich konnte er dich nicht zwingen abzutreiben, aber du hast ihn doch sicherlich nicht dazu gezwungen, nicht zu verhueten? Und wer nicht verhuetet, der nimmt doch biligend ein Kind in Kauf? Von daher finde ich deine Argumentation zwar schluessig, aber nicht logisch.

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@Pamo

Antwort von Leena am 19.01.2012, 21:30 Uhr

...na ja, wir wollten ja schon gemeinsam das Kind, aber nachdem es unterwegs war, hätte ich die Möglichkeit gehabt, mich trotzdem noch gegen das Kind zu entscheiden, wenn ich gewollt hätte.

Diese Möglichkeit, die einmal gemeinsam getroffene Entscheidung "pro Kind" im nachhinein doch noch einmal zu "korrigieren", die hatte NUR ich - er hatte diese Möglichkeit nicht und konnte mich auch nicht zur Abtreibung zwingen. Von daher finde ich es schon irgendwie "logisch", ihn dann im Gegenzug nicht zum Umgang zu zwingen.

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Re: @Pamo

Antwort von Pamo am 19.01.2012, 22:29 Uhr

Zum Umgang zwingen kannst man sie sowieso nicht, aber er hatte ja bereits eine Wahl. Die Logik "Abtreibung" scheint mir aequivalent mit Argumenten wie "aus dem Bauch treten" - aber es fragt sich natuerlich wo man die Grenze zieht. Bitte keine Missverstaendnisse, ich argumentiere nicht gegen Abtreibung, aber jeder muss m.E. dort die Entscheidung faellen wo entschieden werden kann. Beim Mann ist das die Verhuetung - es ist seine Privileg das ihm keiner nehmen kann.

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Re: Würdet Ihr den KV verklagen?

Antwort von jessy-less am 20.01.2012, 9:51 Uhr

ich kann dir aus eigener erfahrung sagen, dass es nichts bringt, den KV auf Umgang zu verklagen, wenn kein interesse da ist.
meinem sohn geht es ähnlich, nur sagt er das nicht (er ist erst 2,5) aber er zeigt es immer wieder deutlich und auch nach monaten der funkstille fragt er nach papa, will zu ihm fahren etc...er äußert sich in aggressionen, sobald von irgendeiner seite das thema papa kommt (er kennt seinen vater. hatte 2 jahre kontakt zu ihm, dann brach der KV ab, weil kein bock).
selbst wenn er vom gericht her zu umgang gezwungen werden würde....was glaubst du, wie er dein kind behandelt? erwünscht wird sie nicht sein und das wird sie spüren. auf längere sicht schadet ihr das mehr, als keinen leiblichen vater zu haben.
mir tut das auch immer wahnsinnig leid für meinen sohn und verstehen kann ich da diese väter NULL, aber ändern kann man andere menschen nicht.
ihm die augen würde es sicherlich nicht öffnen, da er ja scheinbar nicht will. im gegenteil, er würde wohl eher sauer sein ( da ja bei nichteinhalten bußgeld und beugehaft droht) und sich dementsprechend verhalten.

so traurig es ist...ändern kannst du den mann nicht, nur für deine tochter da sein.

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