Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 07.01.2014, 19:58 Uhr

Zum An und Abmelden

Ihr habt beide das Sorgerecht.
Und beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Du kannst alleine hinziehen wo Du möchtest.
Für Wohnort und Schule der Kinder müsst ihr Euch einig sein.
In den meisten Orten geht eine Anmeldung nur mit beiden Unterschriften.

Und Stabilität, Bindungen und stabiles Umfeld sind die Dinge die im
Härtefall den Richtern viel wert sind.

 
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