Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Holzkohle am 13.09.2021, 12:10 Uhr

Zwickmühle - ich benötige ein paar Meinungen

Huhu Mondtomate,

auf jeden Fall wäre es mir hier einen Anwalt wert, am Besten einen, der sich auf Familienrecht spezialisiert hat.

SOLLTE der KV sich mit einem der Kinder oder Beiden absetzen, zieht das JA auch nur die Schultern hoch. Das Risiko würde ich gar nicht erst eingehen. Auch würde ich unter diesen Umständen keinem Umgang mit dem Kinder oder beiden Kindern ohne Aufsicht zustimmen.

Mit dem Angebot, Dir monatlich 400 Euro zu zahlen macht er sich auf JA-Seite erstmal Freunde, weil die nämlich nicht mehr in Vorkasse gehen müssen. ABER, sollte der KV mal nicht zahlen (und mit "mal" meine ich gerne auch mehrere Monate) passiert auch erstmal nichts. So zumindest meine Erfahrungen. Dann darfst n neuen Antrag auf UHV stellen und der KV wird artig angemahnt..
Aber solange der KV eine Unterhaltszahlung zusichert, wird das JA Dich auf jeden Fall erstmal dazu drängen, diese anzunehmen.

Wieviel UHV erhältst Du denn? Ich bin zu lange raus aus dem Thema, aber kann man Unterhaltszahlungen per Lastschrift-Verfahren/Kontoabbuchung reinrichten?

 
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