Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von spiky73 am 03.11.2003, 18:25 Uhr

ähhhmmmm

sorry,

sollte ich vielleicht genauer erklären:

das einkommen deines partners wird angerechnet für dich und gemeinsame kinder. nichteheliche gemeinschaften dürfen nämlich vor dem gesetz nicht besser gestellt werden als eheliche. und genau das wäre der fall, wenn sein einkommen unberücksichtigt bliebe.

wenn die kinder allerdings beide nicht von ihm sind sondern von anderen vätern, und er sie nicht adoptiert hat, ist er beiden nicht unterhaltspflichtig. das ging für mich aus deiner frage nicht so eindeutig hervor.

gruss,
martina

 
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