Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 01.11.2005, 12:45 Uhr

*kopfkratz*

hi vallie,
nun komme ich garnicht mehr zurecht mit deinem FAll:

"der nichtvater war schon zahlungsfähig, ... gegen das kind hat er einen titel in höhe der anwaltskosten( verjährung in 30 jahren ! ."

Ich denke der echte vater musste alles zahlen.... warum hat dann der Nichtvater einen Titel gegen das Kind?!?!?!?!?!

Von daher ist es ja doch so wie ich anfänglich auch meinte, dass jeder seinen Test zahlen muss.
Ob dann im Gegenzug Ansprüche gegen eine andere Seite bestehen, weiss ich nicht.... Anwälte und Staat holen sich das Geld natürlich zuerst dort, wo sie es sicher bekommen.

bye

 
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