Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sterntaler am 27.07.2005, 12:58 Uhr

@spotty.....

moin moin süße,
sofort aufs amt (hartz´4)...umzugsantrag stellen! dazu benötigst du deinen arbeitsvertrag und deinen mietvertrag der neuen bleibe, in deinem fall auch unbedingt die kündigung der alten! sonst kommen die noch auf den gedanken und sagen dir,...naja 60km arbeitsstrecke ist ihnen zuzumuten sehr geehrte frau spotty! ;o))
da du also wegen eines neuen arbeitsverhältnisses umziehen mußt,....und du zusätzlich auch noch die "alte bleibe" aus privaten gründen räumen mußt,....bleibt den herrschaften, sprich meinen kollegen nichts anderes übrig,...als dir diese kosten zu erstatten! ;o)
nochwas,...hol dir auf alle fälle mindestens drei(!) angebote ein,...was freunde betrifft, die dir helfen,...da gab es mal eine kleine pauschale,...aber im ernst,...wenn du ein unternehmen beauftragst,...dann rate ich dir eher dazu, denn dann sind auch deine möbel versichert! ;o))

ich meld mich bei dir,....hab einwenig stress,...aber sonst alles im tiiiiief grünen bereich! ;o))))

 
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