Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von mandytier  am 15.01.2013, 8:49 Uhr

@tanja150784

Das war hier ganz einfach. Hab mir von meinem Ex schriftlich geben lassen wieviel er mir wann zahlt (also in unserem Fall 150€ immer am 15. des Monats) und den Zettel hab ich bei meiner Sachbearbeiterin eingereicht, wurde dann einfach so mit aufgenommen.

LG

 
11 Antworten:

Re: @tanja150784

Antwort von mandytier am 15.01.2013, 8:50 Uhr

Was ich leider nicht gemacht hab aber hätte machen sollen, ist mir immer wenn er mir das Geld gab es quitieren (?) zu lassen... Naja.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @tanja150784

Antwort von mf4 am 15.01.2013, 8:53 Uhr

Ich muss schon sehr wundern... hier gelten nur Bankauszüge und selbst die kapiert das Amt nicht einzurechnen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @tanja150784

Antwort von susafi am 15.01.2013, 9:52 Uhr

kann ich mir nicht vorstellen... hier wurde ausdrücklich gesagt das nur Überweisungen und damit Kontoauszüge zählen...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @tanja150784

Antwort von mf4 am 15.01.2013, 10:39 Uhr

Ich würde mich auf Bares auch nicht mehr einlassen, brachte mir beim Ex1 nur Probleme ein. Und dann noch ohne Unterschrift... sehr unklug.
Hier geht ohne Auszüge nichts... dann geht auch nur wenig

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @tanja150784

Antwort von shinead am 15.01.2013, 13:02 Uhr

Bei Unterhalt, hoffe ich, dass das Amt auf eine ordentliche Berechnung besteht. Nur so kann festgestellt werden, ob die Zahlung von der Höhe her ok ist. Freiwillig (zu lasten der Staatskasse) auf Geld zu verzichten, darf nicht sein.
Selbst wenn er nur die 150 Euro zahlen muss, so sollte doch gesichert sein, dass der Betrag in Ordnung ist.

Auf Barzahlung würde ich mich (auch ganz ohne Amt im Rücken) niemals einlassen...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @tanja150784

Antwort von shinead am 15.01.2013, 13:02 Uhr

Bei Unterhalt, hoffe ich, dass das Amt auf eine ordentliche Berechnung besteht. Nur so kann festgestellt werden, ob die Zahlung von der Höhe her ok ist. Freiwillig (zu lasten der Staatskasse) auf Geld zu verzichten, darf nicht sein.
Selbst wenn er nur die 150 Euro zahlen muss, so sollte doch gesichert sein, dass der Betrag in Ordnung ist.

Auf Barzahlung würde ich mich (auch ganz ohne Amt im Rücken) niemals einlassen...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @tanja150784

Antwort von Pamo am 15.01.2013, 13:08 Uhr

Wie ist es, wenn die Kindsmutter den Barbetrag sofort aufs eigene Konto einzahlt mit dem Verwendungszweck gekennzeichnet "Unterhalt Januar 2013 von Herrn X"?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Das war so :

Antwort von mandytier am 15.01.2013, 14:09 Uhr

Ganz kurz wieso das so gelaufen ist bei mir:

Ex ist von heute auf morgen ausgezogen.
Da haben wir das erst einmal so abgemacht BIS etwas berechnet wurde.
Mit dem Zettel "Ich, XXX YYY zahle immer am 15. des Monats 150€ Kindesunterhlat für XXXYYY an XXXYYY blabla" also was ganz simples...
Das hab ich mit zum Amt genommen als ich da dann ALG2 beantragen musste.
Es wurde erst einmal so mitaufgenommen und dann alles weiter eingeleitet. Sprich: Dann hat sich die Unterhaltstante vom Amt eingeklingt und versucht meinen Ex zu kontaktieren. Mehrfach. Über den Arbeitgeber auch. Kam nie eine Antwort von ihm. Mitlerweile hat er auch schon nen Bußgeld dran weil er nicht reagiert.

Unterhlatsvorschuß hab ich bis dato noch nicht beantragt, weil es ja blöde gesagt bis jetzt immer klappte mit diesen 150€ und UV wäre ja weniger.

Da es jetzt aber alles nicht mehr klappt bzw sich das Verhältnis von Ex und mir doch starlk zum negativen geändert hat, war ich im Dez. beim JA wegen einer Beistandschaft. Die haben meinem Ex jetzt auch einen Brief geschrieben das er ab jetzt min 225€ zahlen muss und 14 Tage zeit hat seine Unterlagen einzureichen um zu prüfen wie viel er letztendlich zahlen muss/kann.
Da er nicht gemeldet ist, wurde der Brief an die Adresse seiner Eltern geschickt.
Letzte Woche war das.

Müsste also in den nächsten Tagen was hören, ob er sich gemeldt hat oder nicht und ob ich dann UV beantrage und soweiter.


Jetzt würde ich das mit dem Bar und ohne unterschrift auch nimmer machen:-/ Aber als wir das vereinbart hatten, hatten wir noch ein recht freundschaftliches verhältnis. Naja...Man lernt ja daraus

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @tanja150784

Antwort von mf4 am 15.01.2013, 14:36 Uhr

ich denke, dass man sich dann schon fragen wird, ob die Kohle vom Ex kommt

und natürlich will das Amt genaue Zahlen wissen und verlangen, dass Unterhalt nach Berechnung bei der KM ankommt und nicht irgendwas, was mal eben ausgehandelt wurde, weil man sich ja nicht im Streit trennen will

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @tanja150784

Antwort von tanja150784 am 15.01.2013, 17:25 Uhr

also wir haben auch ein schreiben aufgesetzt und das gilt bis es eben ausgerechnet ist danach wirds aufs konto überwiesen wir machen das ohne beistandschaft
solang es klappt ists gut ansonsten geh ich auch zum jugendamt
achja die arge hat das schriftstück zur kenntnis genommen und sagte das passe so

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @tanja150784

Antwort von mandytier am 15.01.2013, 17:43 Uhr

Ja so was sagte man uns auch, also das würde solange gelten, bis der endgültige betragt ausgerechnet ist! Und ab dann aufs Konto oder ans JA

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.