Geschrieben von Jessi2001 am 16.06.2004, 15:04 Uhr |
ALG Vor Elternzeit
Hallo
eine Frage: wenn ich vor der Elternzeit arb.los werde, bekomme ich dann nach der Elternzeit dasselbe Arbeitslosengeld wieder? Und was ist, wenn während des Mutterschutzes mein befr., vertrag ausläuft, muss ich mich dann arbeitslos melden??
Danke für eure hilfe.
Re: ALG Vor Elternzeit
Antwort von kolibrili am 16.06.2004, 15:22 Uhr
Hallo Jessi,
Elternzeit kann man nur nehmen, wenn man einen gültigen Vertrag hat. Wenn du also vor der Elternzeit arbeitslos wirst, kannst du keine Elternzeit mehr nehmen. Dementsprechend bekommst du "danach" auch kein Arbeitslosengeld.
Wenn du während der Elternzeit arbeitslos wirst, endet deine Elternzeit in dem Moment, in dem dein Vertrag ausläuft.
Wenn du die arbeitslos melden willst, musst du nachweisen, dass dein Kind betreut ist, sonst wird deine Arbeitslosigkeit nicht anerkannt.
Und: Wenn du keine Elternzeit hast (z.B. weil der Vertrag ausgelaufen ist), musst du dich selbst krankenversichern!!! Melde dich möglichst schnell bei deiner Krankenkasse deswegen, die können gut weiterhelfen.
Aber: Wenn dein Vertrag schon während dem Mutterschutz ausläuft (also entweder jetzt, während du schwanger bist, oder während der 6-Wochen-vorher und 8-Wochen-nachher-Frist), muss dein Arbeitgeber den Vertrag verlängern, wenn er alle anderen befristeten Verträge (der nicht-schwangeren) auch verlängert. Er darf also nicht nur den befristeten Vertrag der Schwangeren auslaufen lassen, dazu gibt es Gerichtsurteile auf die du dich berufen kannst (weitere Infos findest du bestimmt über google).
Mir geht's genauso beschissen wie dir ... mein Vertrag läuft auch aus.
Liebe Grüße, Tine.
Re an Kolibrili
Antwort von Jessi2001 am 16.06.2004, 15:41 Uhr
kolibrili, können wir bitte mal privat mailen??
melde dich mal unter anke2904@yahoo.de
Danke!!!
ALG und Elternzeit
Antwort von Jessi2001 am 16.06.2004, 15:48 Uhr
mmhh jetzt blick ich gar nicht mehr durch. ich dachte, man bekommt dann ab geburt erziehungsgeld und unterbricht damit das ALG ?Dem ist wohl nicht mehr so? Warum habe ich nach der "Erziehungszeit " kein Anspruch auf ALG? Ich bin ja dann wieder arbeittsuchend, und nen Kigaplatz hab ich zu 90% sicher.. ach ein sch.. ist das... muss ich mir wohl doch erst nen neuen job suchen, was...
wer hat sowas noch durch???
Re: ALG und Elternzeit
Antwort von kolibrili am 17.06.2004, 9:24 Uhr
Vielleicht habe ich dir auch ein bisschen was falsches erzählt - wenn man nämlich erziehungsgeldberechtigt ist, gilt das ganze (von wegen selbst um Krankenversicherung kümmern etc.) nicht.
Wir kriegen leider kein Erziehungsgeld.
LG, Tine.
Re: ALG Vor Elternzeit
Antwort von riki- am 17.06.2004, 22:11 Uhr
Also bei mir war das so:
Mein befristeter Arbeitsvertrag endete während der Mutterschutzfrist, ich wollte ein Jahr zu Hause bleiben und habe Erziehungsgeld bekommen (Budget). Krankenversichert war ich in der Zeit über meinen Mann - vorher dachte ich auch, ich wäre während des Erziehungsgeldbezugs beitragsfrei weiter versichert.
Nach einem Jahr habe ich mich dann arbeitslos gemeldet (Kind hatte schon Kitaplatz) und Arbeitslosengeld bekommen.
Da war ich auch schon wieder schwanger, ging dann also nach ein paar Monaten aus dem Arbeitslosengeldbezug in den Mutterschutz (Mutterschutzgeld von der Krankenkasse in Höhe des Arbeitslosengelds).
Nach der Geburt wieder ein Jahr zu Hause mit Erziehungsgeld, dann wieder arbeitslos gemeldet, das Arbeitslosengeld wurde in der vorigen Höhe weitergezahlt (beide Kinder in der Kita), solange der Anspruch noch lief (insgesamt 12 Monate).
Und ab nächsten Montag habe ich einen neuen Job und fange endlich wieder an zu arbeiten!
Ach ja, arbeitslos melden musst Du dich nicht im voraus, wenn Dein befristeter Vertrag im Mutterschutz ausläuft, wenn Du danach erst einmal zu Hause bleiben willst. Dann reicht es, sich zu melden, wenn Du z.B. wieder nach einem Jahr arbeiten willst.
Viele Grüße
Riki
Nach 1 Jahr Elternzeit schon 30 Stunden arbeiten?
Mini job
@shores
Sosch.lehrerin, Stunden erhöhen? Brauche Euren Rat....
Elternzeit nach Ausbildung
Betreuungszuschuss durch AG: Gibt es den auch für Schulkinder (ausserhäusslich betreut??) Oder muss die Einrichtung "stattlich" sein wie ein Hort? o.T.
Hei, bin neu hier und hätte gleich eine Menge Fragen!;-)
An KARIN166
Brauche rat bei zeugnis vom arbeitgeber...