Geschrieben von rokadi. am 03.01.2006, 19:28 Uhr |
An Tagesmütter wg. Pflichtunfallversicherung
Hallo,
ich bin als Tagesmutter tätig und habe kurz vor Weihnachten erfahren, dass wir uns bei der BG W Unfallversichern MÜSSEN. Und die BG kann bis zu 4 Jahren die Beiträge einfordern.
Jetzt gelten wir aber als Selbstständige und die wenigsten von uns haben Angestellte, oder?
Und Selbstständige ohne Angestellte müßen sich nicht bei den BG´s versichern.
Ich find es eine bobenlose Frechheit, dass die jetzt auch noch kommen und auf unsere Kosten ihre leeren Kassen füllen wollen. Als ob die Renten-Pflichtversicherung nicht schon reicht. Auch die müßen "normale" Selbstständige nicht bezahlen. Aber bei unserem bescheidenen Lohn von 3,50 bis ca. 6€ kann man ja noch mehr holen.
Was haltet ihr davon und wie handhabt ihr das so? Seid ihr schon lange angemeldet oder tut ihrs noch???
LG
Kathrin
- An Tagesmütter wg. Pflichtunfallversicherung - rokadi. 03.01.06, 19:28
- Re: An Tagesmütter wg. Pflichtunfallversicherung - phifeha 03.01.06, 20:22
- Re: An Tagesmütter wg. Pflichtunfallversicherung - rokadi. 04.01.06, 8:24
- Re: An Tagesmütter wg. Pflichtunfallversicherung - tamu05 04.01.06, 13:42
- Eure Texte stimmen nicht ganz, laut meiner Info..... - mutterimeinsatz 04.01.06, 20:24
- Re: An Tagesmütter wg. Pflichtunfallversicherung - rokadi. 05.01.06, 6:58
- Re: An Tagesmütter wg. Pflichtunfallversicherung - dannymama 28.01.06, 19:45
- @ tamu05 - rokadi. 05.01.06, 7:04
- Re: An Tagesmütter wg. Pflichtunfallversicherung - tamu05 04.01.06, 13:42
- Re: An Tagesmütter wg. Pflichtunfallversicherung - rokadi. 04.01.06, 8:24
- Re: An Tagesmütter wg. Pflichtunfallversicherung - phifeha 03.01.06, 20:22