Geschrieben von sunshine1234 am 14.11.2003, 20:55 Uhr |
Arbeiten im Erziehungsurlaub
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, wenn man im Erziehungsurlaub arbeiten möchte ohne Kürzung des Erziehungsgeldes (Geburtstermin 12/2003)?
Re: Arbeiten im Erziehungsurlaub
Antwort von Arinicia M am 15.11.2003, 2:44 Uhr
Hallo!
1. Kommt darauf an wieviel dein Mann verdient (wenn du verheiratet bist). Zu einer Kürzung kommt es wenn ihr mit beiden Gehältern die vorgeschriebenen Einkommensgrenzen überschreitet.
2. Du darfst nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten sonst entfällt das Erziehungsgeld ganz.
LG Arinicia
Re: Arbeiten im Erziehungsurlaub
Antwort von tabeamutti am 18.11.2003, 20:00 Uhr
Hi,
soweit ich weiß, darfst Du 400€ auf jeden Fall verdienen.
Aber erkundige Dich vorher bei der Erz.geld Kasse, die wissen da genau Bescheid, od. bei Finanzamt.
LG Sandra
Muss ich doch mal loswerden
Werde mit den Kiga-Müttern nicht warm
Geht das nur mir so???? Kind krank und Arbeiten....
Wegen Krankenversicherung...
Zwischenzeugnis in der Erziehungszeit
Hat jemand von euch spät noch etwas ganz neues gelernt ?
Jobangebot annehmen?
Wer kennt sich aus mit Hilfe vom Staat?
Lohnsteuerkarte...... wie lasse ich nu 2 eintagen??