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Geschrieben von desireekk am 23.04.2023, 17:29 Uhr

Arbeitszeiten schriftlich festhalten... wer hat Ideen?

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an ihr seid derzeit in den Verhandlungen für einen neuen Arbeitsvertrag und per Vertrag fangt ihr mit 40 Std an, dann werdet ihr nach 3 Monaten auf 15 Std. runtergesetzt (auf Wunsch des AN).

Der AV der zur Unterschrift vorliegt sieht vor, dass man tgl 3 Std arbeitet. Das ist nicht praktikabel und ich würde gerne vorschlagen die 15 Std an 2-3 Tagen zu arbeiten.
Die möglichen Tage stehen aber noch nicht fest und können sich auch alle 6 Monate wieder ändern (wg. Studium) wieder ändern...
Wie kann man das in einem Nachtrag am besten ändern/formulieren?
Ich hab schon was ich Kopf, freu mich aber noch über Anregungen.

Danke!

LG

D

 
13 Antworten:

Re: Arbeitszeiten schriftlich festhalten... wer hat Ideen?

Antwort von sarahT am 24.04.2023, 13:27 Uhr

Hallo,
ich würde vielleicht so was formulieren wie:
Die wöchentlichen Arbeitsstunden werden auf x Tage mit einer Regelarbeitszeit von y verteilt. Die Arbeits- bzw Präsenztage werden zum Datum xx.xx.xx das erste mal, ab diesem Zeitpunkt im Rhythmus von 6 Monaten überprüft und neu festgelegt.
Bei uns ist es so, dass z.B. an drei Tagen mit 15 Wochenstunden nicht unbedingt jeden Tag 5std gearbeitet werden muss, sondern ich es mir auch anders aufteilen kann. Muss halt nur am Ende passen. Kommt dann also vielleicht auch drauf an ob erwartet wird, dass du deine tägliche Sollarbeitszeit auch an dem Tag erarbeitest. Dann müsste die Formulierung detailierter sein.

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Re: Arbeitszeiten schriftlich festhalten... wer hat Ideen?

Antwort von kevome* am 24.04.2023, 13:56 Uhr

Das ist doch komplett üblich, dass die Arbeitstage nicht unbedingt vertraglich fest gezurrt werden. Da Du vom Studium schreibst, nehme ich an, dass es um Deinen Sohn geht. Wenn das Unternehmen Gleitzeit hat, ist das meiner Meinung nach die übliche Vertragsgestaltung. Dann arbeitet man eben 2-3 Tage und nimmt den Rest der Woche Gleitzeit. Bietet dem AN doch auch viel Flexibilität um um die sonstigen Verpflichtungen drum rum zu arbeiten. Ich würde da gar nichts in den Vertrag schreiben lassen.

Übrigens ein Werkstudent, der das bei uns wünschen würde, wäre schon ziemlich unten durch. Das wird vor Ort mit dem jeweiligen Vorgesetzten/Betreuer nach beidseitigen aktuellen Bedürfnissen abgestimmt.

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Re: Arbeitszeiten schriftlich festhalten... wer hat Ideen?

Antwort von KerstinWi am 24.04.2023, 14:41 Uhr

Hallo,
ich denke, in großen deutschen Unternehmen (und darum handelt es sich, wenn ich frühere Beiträge richtig verstanden habe), gibt es Standard-Arbeitsverträge für jeden AN-Typ. Das sind Praktikanten, Werkstudenten (da steht gerne drin, dass die Arbeitszeit von x Stunden unterschiedlich/flexibel verteilt wird auf die vorlesungsfreien Wochen und die Uni-/FH-Wochen), Tarifler (da steht selten mehr drin als der Jobname und "es gelten die Vereinbarungen des Tarifvertrages xyz") und AT-/ÜTler (da steht dann wirklich konkret alles drin, aber auch davon ist wenig "verhandelbar" in den Konzernen).
Ich glaube also nicht, dass dein Sohn wirklich erfolgreich ist, da irgendwelche "Nachträge" abgesegnet zu bekommen.
Ich glaube ja, es wird ein "Kulturschock" für ihn - Konzerne sind schon für einheimische Studenten/Anfänger nicht leicht zu durchschauen bzw. oft sehr statisch / in der Hierarchie sehr schwerfällig (und ich kenne einige junge Leute zwischen Mitte 20 und Ende 20, die nach dem Studium bzw. nach einigen Jahren Tätigkeit in der "freien Wirtschaft" NICHT in einen Konzern wechseln wollen, auch wenn sie das Angebot bekommen und abgeworben werden "sollen") , dazu kommt bei euch noch der USA-/D-Kulturunterschied.

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Re: Arbeitszeiten schriftlich festhalten... wer hat Ideen?

Antwort von Managerin am 24.04.2023, 21:00 Uhr

Normalerweise steht im Vertrag nur "die Regelarbeitszeit Betrag xy Wochenstunden" der Rest wird dann mit den Vorgesetzten gemacht ...

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Re: Arbeitszeiten schriftlich festhalten... wer hat Ideen?

Antwort von desireekk am 25.04.2023, 13:20 Uhr

Ich danke dir.
Es steht explizit drin, dass die Regel Arbeitszeit, 15 Stunden pro Woche beträgt und Montag bis Freitag zu jeweils 3 Stunden pro Tag ab geleistet wird.

VG

D

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Re: Arbeitszeiten schriftlich festhalten... wer hat Ideen?

Antwort von desireekk am 25.04.2023, 13:24 Uhr

Naja, der Arbeitsvertrag schreibt eben ganz klar vor, dass die Wochen Arbeitsstunden Zeit 15 Stunden beträgt und Montag bis Freitag mit jeweils 3 Stunden ab zu leisten ist.

Es ist übrigens kein Werkstudenten Vertrag, sondern ein normaler Arbeitsvertrag mit Reduzierung der Arbeitsstunden. Als Werkstudent könnten Sie ihm nicht so viel bezahlen, das gibt das Gehaltsraster für Werkstudenten nicht her.
Er steigt bereits als Senior Engineer ein.

LG

D

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Re: Arbeitszeiten schriftlich festhalten... wer hat Ideen?

Antwort von desireekk am 25.04.2023, 13:27 Uhr

Der Betrieb gehört zwar zum Volkswagen Konzern, ist aber eigentlich ein start up. Also schwebt irgendwie so zwischendrin…

Das Gegenangebot hier in den USA erwarten wir gerade, aber auch das ist ein sehr großer Konzern. Zeile.
Auch wenn er selber gar nicht schätzen kann, er ist schon sehr verwöhnt, gleich mit seinem ersten Job: sie strecken ihm schon sehr viel, so wie er es gerne möchte, und auch wenn er es versucht, kann er gar nicht verstehen, wie verwöhnt er dann wird…
Naja, aber er hat auch wirklich sehr hat die letzten Jahre gearbeitet. Ich gönne es ihm sehr.

LG

D

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Re: Arbeitszeiten schriftlich festhalten... wer hat Ideen?

Antwort von kevome* am 25.04.2023, 14:58 Uhr

Ja, aber der Konzern oder der Betrieb hat doch sicher Gleitzeit und dann steht es ihm frei 15 Stunden an 2 Tagen zu arbeiten und 3 Tage frei zu nehmen. Er ist doch dann auch viel flexibler, wenn er nicht fest schreibt, wann er arbeitet und die 5 Tagewoche mit jeweils 3 Stunden spielt doch nur bei Feiertagen und Urlaub eine Rolle. Ansonsten müssen die 15 Stunden irgendwie in der Woche gearbeitet werden. Je nach Abrechnungszeitraum des Stundenkontos sind doch noch ganz andere Konstellationen möglich: 1 Woche täglich 9 Stunden und dann 3 Wochen frei um Beispiel.

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Re: Arbeitszeiten schriftlich festhalten... wer hat Ideen?

Antwort von desireekk am 25.04.2023, 15:34 Uhr

Das hast Du ja grundsätzlich Recht, aber: der Vertrag sagt erst Mal "regelmäßige Wochenarbeitszeit ist 15 Stunden, zu je 3 Std. täglich".

Und ja, regeln kann man viel, aber am Ende gilt immer das was im Vertrag steht...

LG

D

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Re: Arbeitszeiten schriftlich festhalten... wer hat Ideen?

Antwort von KerstinWi am 25.04.2023, 18:40 Uhr

In meinem Vertrag steht : Arbeitszeit 32h, verteilt auf die Tage Mo- Do mit je 7 h
Ich arbeite Mo- Fr in Gleitzeit (allerdings Freitags definitiv nur homeoffice, weil im Falle eines Wege-/Arbeitsunfalls sonst viel Bürokratie/Probleme zu erwarten wären) .
ABER: weil ich offiziell nur 4 Tage arbeite, habe ich nur 24 Tage Urlaub - weil ich ja Freitags keinen Urlaub nehmen muss. Und wenn Freitags Feiertag ist, muss ich meine Stunden eben innerhalb der 4 Tage vorher "abarbeiten ", wenn ich keine Stunden vom Gleitzeitkonto verbrauchen will.
Insofern, Papier ist geduldig (auch Arbeitsverträge ).

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Re: Arbeitszeiten schriftlich festhalten... wer hat Ideen?

Antwort von KerstinWi am 25.04.2023, 18:50 Uhr

Momentan werden junge Leute sehr umschwärmt. Kein Vergleich zu früheren Zeiten. Die Arbeitswelt ist sehr flexibel geworden - aber es wird trotzdem sehr viel verlangt.
Gerade in einem startup würde ich auf die Arbeitszeit wenig geben, dort könnte mit dem hohen Gehalt auch anfallende Überstunden abgegolten sein. Gerade wenn es ein regulärer AV ist.
Ihr solltet schauen, ob dort irgendwas steht bzgl. "Über die reguläre Arbeitszeit anfallende Zeiten sind mit dem Gehalt abgegolten". Ansonsten gibt es nämlich 2 Varianten - die zusätzliche Zeit wird mit Gleitzeitkonto "gutgeschrieben" und kann irgendwann abgefeiert werden (so ist es bei mir) oder das ist "Arbeit für nichts" , auch das gibt's (Gerade in startups gibt es zwar einen speziellen Teamgeist mit vielen Teamevents, kostenlosen Essen etc. , aber es wird viel mehr Initiative erwartet, als es der AV erwarten lässt).

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Re: Arbeitszeiten schriftlich festhalten... wer hat Ideen?

Antwort von WonderWoman am 26.04.2023, 13:15 Uhr

das ist nur wichtig für den tagesausgleich. wenn er krank ist oder ein feiertag ist bekommt er für den tag 3 stunden gutgeschrieben. wenn er sich die festen arbeitstage in den vertrag schreiben lässt kann er aber auch nur schwer einen tag nacharbeiten den er nicht arbeiten konnte/wollte z.b. wegen einer prüfungsvorbereitung. dann müsste er sich das theoretisch jedes mal genehmigen lassen über einen tagestausch.

ich mache mit meinen tz-mitarbeiter*innen nur noch eine wochenarbeitszeit aus die gleichmäßig auf die woche verteilt wird. entweder die vertrauen mir dass ihre belange angemessen berücksichtigt werden und ich vertraue denen dass sie auf mich zukommen wenn was nicht passt, oder sie passen nicht ins team. wer meint jeden pups in den vertrag schreiben zu müssen (und dann bei jeder änderung auf einer vertragsänderung besteht) macht mir und meiner steuerberaterin mehr arbeit und damit kosten.

ich hatte eine mitarbeiterin die genau die arbeitstage in den vertrag schreiben wollte. alle 4-6 monate musste das dann geändert werden weil die mittagsbetreuung anders war oder der fussballverein des kindes die trainingszeiten änderte oder wasweißich. und wenn dann ein feiertag auf einen tag fiel den sie regulär nicht arbeitete und sie keine stunden gutgeschrieben bekam war sie sauer weil die kolleginnen mit gleichmässig verteilten stunden das dann gutgeschrieben bekamen. näää, das mach ich nicht nochmal.

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Re: Arbeitszeiten schriftlich festhalten... wer hat Ideen?

Antwort von desireekk am 26.04.2023, 13:18 Uhr

Arbeitszeiten sind hier in den USA sowieso relativ…

Er hat hier aber schon in einem start up gearbeitet, war aber auch schon in einem großen Konzern. Aktuell arbeitet er in einem großen Rüstungskonzern mit Sicherheitsdreigabe.

Die dt. Firma hat einen Gleitzeitkonto-Passus im Vertrag, wobei der Übertrag (15 Stunden) etwas mager ist.
Es ging halt vorallem im die wöchentliche Verteilung der Arbeitszeit, klar, am Ende des einen Tages steht halt, wie der Arbeitsvertrag gelebt wird. Am Ende des es anderen Tages ist es immer noch einen Arbeitsvertrag, und wenn sie es für ihn ungemütlich machen wollen, dann bestellen Sie ihn eben jeden Tag ins Büro… was dann für ihn eventuell nicht mehr leistbar ist.

Aber ich hab ihn jetzt gesagt, er soll das mal so stehen lassen. Er ist gut genug (und auch fleißig genug), dass er jederzeit einen neuen Job finden wird.

LG

D

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