Geschrieben von Dani+Uwe am 18.12.2003, 19:57 Uhr |
Ausbildung zur Kinderpflegerin u. Schwanger.....
Guten Abend erst ma,
Sagt mal wie ist den des wenn man jetzt gerade die Ausb. zur Kinderpflgerin beginnd und dann Schwanger wird? Da man ja Kinderpflegerin Teil inder Schule und Teils im Kindergarten macht möchte ich gerne wissen, wie das dann nach der Geburt weitergeht (?) halt mit der Schule. Muss ich da nochmal von vorne anfahngen oder kann ich da weiter machen wo ich aufgehört habe??? Wie sieht denn das ganze halt danach aus mit der Ausb.?
Danke euch für jede Antwort u. Hilfe!!!
Dana
Re: Ausbildung zur Kinderpflegerin u. Schwanger.....
Antwort von berita am 19.12.2003, 14:05 Uhr
Hallo,
also meines Wissens kann man in einer Ausbildung nach dem Mutterschutz da weitermachen, wo man aufgehoert hat. Man kann auch als Azubi Elternzeit nehmen und danach die Ausbildung weiterfuehren. Wie das jetzt organisatorisch in der Schule geloest wird, weiss ich nicht, vielleicht musst du dann in eine andere "Klasse", da wuerde ich mal vor Ort nachfragen.
LG
Berit
Re: Ausbildung zur Kinderpflegerin u. Schwanger.....
Antwort von Bine1082 am 22.12.2003, 11:29 Uhr
Bin auch noch in der Ausbildung und jetzt im 3. Lehrjahr. Meine Tochter wurde vor 6 Wochen geboren und bei mir ist das wie folgt geregelt. Dir stehen auf jeden Fall die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt des Mutterschaftsurlaubs zu. Ich führe ab 05.01.04 meine Ausbildung fort, steige also wieder in meiner Klasse ein. Wenn Du jetzt vor hast 1,2 oder auch 3 Jahre zu Hause zu bleiben, dann kannst Du nach dem Erziehungsurlaub Deine Ausbildung dort fortsetzen, wo Du aufgehört hast. Vorausgesetzt Du kommst dann noch im Schulstoff mit. Allerdings wärst Du dann in ner neuen Klasse und falls die Ausbildung bei Euch net mehr angeboten wird, müsstest Du sie woanders (anderer Ort) fertigmachen. Am besten Du sprichst mal mit Deiner Ausbilderin darüber.
Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.
LG Bine
Re:@Bine1082- Danke hast mir sehr geholfen!!!
Antwort von *Simone* am 24.12.2003, 9:57 Uhr
LG.
Simone
Wenn ich während der Elternzeit auf Steuerkarte gearbeitet habe, und....
400,00 Euro job in der Elternzeit - muß ich meinen jetzigen Arbeitgeber informieren, daß ich woanders arbeite?
400 € Job, Erziehungsgeld und Rentenversicherung
Arbeiten ohne Lehre
Wieviel Urlaub steht einem bei einem Teilzeit-Job (20 Std./Woche) mindestens zu? Gibts da Regelungen? o.T. Danke
Hallo Cosma!
3-Schicht Kinderunterbringung
Will was loswerden...
An trini noch mal wegen Kind krank..