Geschrieben von achat2711 am 06.02.2015, 22:54 Uhr |
elterngeld
habe 3 jahre elternzeit genommen, wieviel elterngeld bekomme ich und wie funktioniert die anschliessende elternzeit sollte ich in der zeit erneut schwanger werden? PS.: bin 35 und habe die letzten 10 jahre 6tage mit 15 std. pro tag gearbeitet, bin also kein assi! ich bin nur nicht mehr die jüngste und möchte auch nicht das meine kinder so aufwachsen wie ich.
Re: elterngeld
Antwort von Murmeltiermama am 07.02.2015, 6:56 Uhr
Also wenn Du in den letzten 10 Jahren wirklich 6 Tage mit 15 Stunden gearbeitet hast, dann kommst Du entweder aus Indien etc. oder Du hast Dich von einem deutschen Arbeitgeber extremst ausbeuten lassen. Das ist weder normal noch gesund.
Zur Frage: Du bekommst 12 Monate einen Prozentsatz (ich glaube 67) vom letzten Einkommen. Oder 24 Monate die Hälfte von diesem Betrag. Die Einzelheiten kann man eigentlich recht einfach googeln. Das dritte Jahr müsstest Du entweder aus Ersparnissen (da dürfte ja was da sein, es sei denn, Du kommst wirklich aus einem Niedriglohnland) oder über den Partner finanzieren. Oder halt Hartz4. Die Regeln hierfür gibt es auch im Netz auf der Seite des Arbeitsministeriums.
Re: elterngeld
Antwort von achat2711 am 07.02.2015, 9:52 Uhr
Ich sag nur Discounter als Arbeitgeber. Ist da recht normal, soll nur keiner wissen. Ich meinte mit meiner frage eher wie die Elternzeit geregelt ist wenn ich vor Ablauf der jetzigen wieder schwanger werde, das Geld ist zweitrangig.
Re: elterngeld
Antwort von Murmeltiermama am 07.02.2015, 10:48 Uhr
http://app.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/bundesarbeitsgericht-urteil-elternzeit-geht-nicht-verloren/3161236.html
Hier steht es recht gut beschrieben. Du kannst zunächst auf jeden Fall die volle Zeit bis zum 3. Geburtstag des jüngsten Kindes nehmen und dann mit Zustimmung des Arbeitgebers die restliche Zeit anhängen. Die Zustimmung darf nur in Ausnahmefällen verweigert werden.
Mir ist aber rätselhaft, wieso man zu einem solchen Arbeitgeber überhaupt zurück möchte (sonst wäre die Elternzeit ja ohnehin egal). Vielleicht kannst Du die nächsten Jahre ja auch nutzen, um Dich weiterzubilden (Fernlehrgang, Abendschule etc.) um danach einen ordentlichen Job zu finden. 6 Tage mit 15 Stunden hält man als Mutter ohnehin nicht durch.
Re: elterngeld
Antwort von achat2711 am 07.02.2015, 11:33 Uhr
Das wird gar nicht mal schlecht bezahlt und ohne Kind ist das auch zu machen. Habe aber nicht vor wieder zurück zugehen, würde eh meinen alten laden nicht mehr bekommen. Das ganze hat sich schon gelohnt wenn man den kleinen aufwachsen sehen kann ohne jeden cent um zu drehen. Danke dir für den link.
Re: elterngeld
Antwort von MAMAundPAPA2013 am 07.02.2015, 12:09 Uhr
1. stehen die 15 Stunden ausbezahlt auf dem Lohnzettel?
2. macht man sich nicht Gedanken über das Elterngeld bevor man Elzernzeit beantragt?
3. was hat die Elternzeit mit asozial zu tun??
Re: elterngeld
Antwort von achat2711 am 07.02.2015, 17:06 Uhr
Krieg festlohn und sonderzuschlag, außerdem geht es um die zweite Elternzeit die ich anhängen möchte, momentan bin ich ja schon. Mit assi hat das alles nix zu tun klingt nur gleich so als wollte man nie mehr arbeiten wenn man sowas fragt.
Re: elterngeld
Antwort von Danyshope am 07.02.2015, 23:43 Uhr
Kind1
67% deines Einkommen des letzten 12 Monate VOR dem Mutterschutz. Soltest du krankengeld bekommen oder andere Lohnersatzleistungen, werden die mit 0 € monatlich gerechnet. Ausnahme wäre ein BV oder eien schwangerschaftsbedingte Krankschreibung.
Bei Auszahlung über 24 Monate gibt es halbes Elterngeld pro Monat Wobei es IMO im 13ten und 14ten Monat gar kein Elterngeld gibt, weil das ja die 2te der Monate 1 und 2 sind wo es Mutterschaftsgeld gab. Und das wurde da dann ja schon komplett ausgezahlt.
Innerhalb des ersten Jahres (auch bei gesplitterter Auszahlung) wird ein möglicher Verdienst beim Elterngeld entsprechend abgezogen, mind 300 € (bei voller Auszahlung) gibt es aber trotzdem. Ansonsten gilt der Grundsatz, innerhalb der Elternzeit darf man bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Ist der Elterngedlanspruch durch, dann ist Verdiensthöhe egal.
Kind2
Kommt es innerhalb der ersten 15 Monate in etwa zur Welt, gibt es für Kind2 das gleiche Elterngeld wie für Kind1, plus 10% Geschwisterbonus oben drauf bis Kind1 3 Jahre ist. Elternzeit1 dann ZWINGEND zum neune Mutterschutz von Kind2 beenden - dann gibt es Mutterschaftsgeld wie bei Kind1. Bis zu 12 Monate Elternzeit von Kind1 dann mit Zustimmung des Ag übertragen lassen. Kannste bis zum 8ten Lebensjahr dann noch nehmen.
Kommt Kind2 später, wird jeder Monat nach dem 15ten Lebensmonat (in etwas wegen Mutterschutz) mit 0 € berechnet für das neue Elterngeld. Im schlechtesten Falle gibt es also dann bei Kind2 nur noch die 300 € Mindestsatz.
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