Geschrieben von berita am 22.11.2003, 19:31 Uhr |
Elternzeit
Hallo,
deine Personalabteilung hat leider recht. Der Knackpunkt ist der, dass man nur bis zum dritten Geburtstag des jeweiligen Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit hat (Bundeserziehungsgeldgesetz). Man kann sich diesen Anspruch nicht fuer spaeter "aufheben". Ausnahme: der Arbeitgeber stimmt einer Verschiebung des dritten Jahres zu (bis zum 8. Geburtstag moeglich). Das ist aber voellig freiwillig - und gerade in deinem Fall macht das aus Arbeitgebersicht wenig Sinn, da er dir dadurch diese Zeit zusaetzlich "schenkt".
LG
Berit
- Elternzeit - HelenaH 21.11.03, 20:54
- Re: Elternzeit - tabeamutti 21.11.03, 23:00
- Re: Elternzeit - sibs 22.11.03, 7:11
- Sibs hat genau recht - tinai 22.11.03, 14:26
- Re: Elternzeit - berita 22.11.03, 19:31