Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von berita am 22.11.2003, 19:31 Uhr

Elternzeit

Hallo,

deine Personalabteilung hat leider recht. Der Knackpunkt ist der, dass man nur bis zum dritten Geburtstag des jeweiligen Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit hat (Bundeserziehungsgeldgesetz). Man kann sich diesen Anspruch nicht fuer spaeter "aufheben". Ausnahme: der Arbeitgeber stimmt einer Verschiebung des dritten Jahres zu (bis zum 8. Geburtstag moeglich). Das ist aber voellig freiwillig - und gerade in deinem Fall macht das aus Arbeitgebersicht wenig Sinn, da er dir dadurch diese Zeit zusaetzlich "schenkt".

LG
Berit

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.