von IsabellaMarie2014 am 02.03.2015, 15:54 Uhr |
Elternzeit
Hallo mal ne frage weiß jemand wie sich das verhält ich habe ein Jahr Elternzeit genommen, möchte jetzt aber lieber noch ein Jahr dranhängen darf ich das muss mir das mein Arbeitgeber genehmigen?
Vielen Dank schonmal
Re: Elternzeit
Antwort von speedy am 02.03.2015, 16:11 Uhr
Hi, mit deiner Mitteilung an den AG hast du dich für die ersten zwei Lebensjahre verbindlich festgelegt - bei dir eben 1 Jahr EZ und dann wieder zurück auf die alte Stelle.
Solltest du daran jetzt etwas ändern wollen, geht das nur mit der Zustimmung des AG - denn auch der muss ja irgendwie planen können und das geht nicht, wenn jeder sich beliebig jedes Jahr umentscheiden kann...
Nach dem Ablauf des zweiten Jahres kannst du allerdings dann ein drittes Jahr dranhängen mit kurzer rechtzeitiger Mitteilung an den AG.
Gruß, Speedy
Re: Elternzeit
Antwort von Danyshope am 03.03.2015, 18:56 Uhr
Na, Du hast dich ja "festgelegt". Du hast Deinem AG gesagt, Du bleibst ein Jahr daheim, und kommst im zweiten mit Vollzeit wieder. Klar das du da jetzt sein Einverständnis benötigst wenn du einseitig was daran ändern möchtest. Immerhin muss er personell auch planen können. Das gilt im übrigen auch dann, wenn du eh vor hattest im 2ten Jahr Teilzeit zu arbeiten. Auch das sollte man gleich mit angeben.
Re: Elternzeit
Antwort von IsabellaMarie2014 am 06.03.2015, 19:30 Uhr
Danke für eure Antworten. Also mein Arbeitgeber hat nichts dagegen! Jetzt mal noch eine Frage was steht mir denn als Geld zu? Elterngeld bekomm ich ja jetzt keins mehr. Danke im vor raus.
Re: Elternzeit
Antwort von AprilMommy am 08.03.2015, 20:46 Uhr
Soweit ich weiß, gar keins. Sonst würde mein Mann seine Elternzeit sicher auch verlängern. Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren.
Re: Elternzeit - Geld im zweiten Jahr/nach dem Elterngeld
Antwort von Jole3 am 10.03.2015, 22:47 Uhr
Betreuungsgeld wäre noch möglich, wenn das Kind zu Hause ist.
Sonst gibt es nichts.
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