Baby und Job

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Geschrieben von speedy am 28.11.2013, 12:38 Uhr

Elternzeitverlängerung

Hi,
das ist dann keine EZ mehr (es sei denn es ist ein aufgespartes Jahr von einem älteren Kind), sondern unbezahlte Freistellung durch den AG.
Damit kein Kündigungsschutz, keine Krankenvers. (ggf. über die gesetzl. KV des Mannes mögl.), keine Rentenvers. (kann freiwillig eingezahlt werden).

Gruß, Speedy

 
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