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Geschrieben von Mari28 am 06.05.2005, 15:30 Uhr

Geringfügige Beschäftigung

Hallo !

Ich habe da mal eine Frage und zwar habe ich eine Stelle gefunden, meine Tochter ist 5 Monate alt, die als geringfügig Beschäftigte dargestellt wird. Ich habe aber bei meinem Arbeitgeben drei Jahre angegeben für den Erziehungsurlaub. Darf ich trotzdem arbeiten gehen ? Wir sind nämlich am bauen und so langsam wird das Geld knapp also wäre es gut wenn ich auch noch ein wenig dazu verdienen würde. Ist auf dem Büro dreimal die Woche von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr bei einer Spedition.

Danke schonmal fürs antworten !

 
1 Antwort:

Re: Geringfügige Beschäftigung

Antwort von Joy1 am 06.05.2005, 17:16 Uhr

Hallo Mari,

von der Stundenzahl wäre das ok., denn innerhalb der EZ ist eine Beschäftigung bis zu 30 Wochenstunden erlaubt.
Die Nebenbeschäftigung muß aber Deinem Arbeitgeber (bei dem Dein Arbeitsverhältnis ja ruht) gemeldet werden und er muß zustimmen!

Frage Deinen AG an, ob er Dich in diesem Rahmen beschäftigen würde und wenn nein, gibt es eigentlich keine Gründe, warum er nicht zustimmen sollte, dass Du die angebotene Stelle antritts.

Gruß,
Joy

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