Geschrieben von shortie am 18.06.2004, 13:38 Uhr |
Praktikum: Erziehungsgeld
Hallo,
ich stelle gerade fest, dass mein derzeitges Praktikum im Rahmen des Studiums 38 Stunden umfasst. Es dauert drei Monate und ich bin in der Mitte. Kinder werden in der Zeit länger als normal (normal = vormittags) fremdbetreut. Habe ich damit soeben meinen Anspruch auf EZG Leistungen verspielt? Ich kriege einen ganz geringen Betrag an Geld für das Praktiukum.
Sollte ich mal nachfragen bei der zuständigen Stelle oder lieber keine schlafenden Hunde wecken?
Es ist ja wirklich nur vorrübergehend, hat nichts mit Arbeit und fetter Kohle zu tun, sondern eben Teil der Ausbildung.
Kann, darf, muß ich das Geld beim Folgeantrag angeben, dass ich bekomme? Denn das ist natürlich längst durch die vorrübergehend erhöhten Betreuungskosten für die Kinder wieder weg.
Ist auf LS-Karte.
Habe ein ganz schelchtes Gewissen und Angst. Denn wenn da jetzt noch finanzielle Einbußen entstehen, dann kriegen wir ein Problem!
Aus den Formularen werde ich nicht schlau genug, müßte mich an die entsprechende Stelle wenden, aber dann werden sie dort zwangsläufig aufmerksam.
Kann mir jemand von Euch weiterhlefen?
shortie
- Praktikum: Erziehungsgeld - shortie 18.06.04, 13:38
- Re: Praktikum: Erziehungsgeld - berita 18.06.04, 21:01