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Geschrieben von ma.y am 10.07.2004, 11:12 Uhr

referendariat (LA)-Elternzeit- woher geld bekommen?

hallo,
ich bin gerade 2 wochen vor der entbindung (termin ist 26.7.), habe zum 1.8. einen referendaraitsplatz bekommen. den werde ich aber erstmal nicht antreten, weil ich 1 jahr elternzeit machen möchte. welches geld steht mir für diese zeit zu? erziehungsgeld und kindergeld für das kleine: ja, das ist mir schon klar. aber was noch? kindergeld für mich? (bin 25) sonst noch was?
ich hoffe, ihr habt einige tipps für mich, an wen ich mich wenden kann, ansonsten ziehts ziemlich mau aus.
viele grüße
mandy

 
9 Antworten:

Re: referendariat (LA)-Elternzeit- woher geld bekommen?

Antwort von Murmeline am 10.07.2004, 12:13 Uhr

Hallo! Du kannst Wohngeld beantragen! Und der Kindesvater ist Dir während der ersten 3 Jahre zum Unterhalt verpflichtet, solange Du wegen des Kindes keine eigenen Einkünfte hast! Für das Kind muß er sowieso Unterhalt zahlen!

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Re: referendariat (LA)-Elternzeit- woher geld bekommen?

Antwort von ma.y am 10.07.2004, 12:40 Uhr

hallo,
ok wohngeld werde ich beantragen :-) was muß ich dafür alles an unterlagen einreichen?
mein freund hat auch gerade eine referendariatsstelle bekommen - hat also auch nicht so viel :-(
danke
mandy

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Re: referendariat (LA)-Elternzeit- woher geld bekommen?

Antwort von Murmeline am 10.07.2004, 14:17 Uhr

Geh einfach zur Wohngeldstelle und hole Dir ein Antragsformular, daraus ergibt sich alles, was du beibringen mußt (sprich Nachweise über Huashaltseinkommen, Belastungen, Miethöhe, ggfls. Vermögen)! Wenn Dein Partner bei Dir im Haushalt lebt, werdet Ihr allerdings rechnerisch wie Eheleute behandelt.

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Re: referendariat (LA)-Elternzeit- woher geld bekommen?

Antwort von Henriette am 10.07.2004, 19:41 Uhr

Hallo,

Kindergeld fürs Kind auf jeden Fall, für dich bestimmt nicht, denn du stehst ja in einem Dienstverhältnis - allerdings bist du noch unter 27, da bin ich nicht sicher... Erziehungeld, wenn der Verdienst deines Mannes/Freu´ndes die zulässigen Grenzen nicht überschreitet udn sonst wüsste ich ehrlich gesagt nichts weiter.

Henriette

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Re: referendariat (LA)-Elternzeit- woher geld bekommen?

Antwort von Leonore am 10.07.2004, 22:07 Uhr

Kindergeld für Dich bekommst du nur, wenn du dich für ein Erweiterungsfach immatrikulierst und also weiter in Ausbildung bist. Wenn du nicht mit deinem Freund zusammen lebst, hast du außerdem Anspruch auf Sozialhilfe, die vom Einkommen deiner Eltern unabhängig ist. Es wird nur abgezogen, was dein Freund dir zahlen müsste/könnte. Geh mal zum Amt und lass dich beraten. Oder besser vorher zu pro familia oder Caritas. Die sagen dir dann auch gleich, wie du alles am günstigsten beantragst.

LG Leo

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wg. Sozialhilfe

Antwort von Henriette am 10.07.2004, 22:10 Uhr

Hallo,

da sie in einem Dienstverhältnis steht, dürfte sie doch eigentlich nicht sozialhilfeberechtigt sein oder täusche ich mich da?

Henriette

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Re: referendariat (LA)-Elternzeit- woher geld bekommen?

Antwort von ma.y am 11.07.2004, 8:44 Uhr

danke für eure hilfe! werde mich gleich morgen nochmal schlau machen.
erweiterungsfach studiere ich schon, aber da ja das referendariat die fortsetzung meiner eigentlichen ausbildung ist, dachte ich, ich krieg da kein kindergeld.

bisher dachte ich, dass ich wenigstens sozialhilfe kriege, wenn ich in elternzeit bin ... meine güte! auch wenn ich in einem dienstverhältnis stehe... geld kriege ich doch von dort keins. das finde ich ganz schön deprimierend!

also nochmal danke und euch einen schönen sonntag!
mandy

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Re: wg. Sozialhilfe

Antwort von leonore am 12.07.2004, 12:24 Uhr

Wenn sie von dort kein geld bekommt, weil sie in der Elternzeit ist, bekommt sie auch Sozialhilfe.

LG Leo

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Re: referendariat (LA)-Elternzeit- woher geld bekommen?

Antwort von Leonore am 12.07.2004, 12:27 Uhr

Nene, hab oben schon geantwortet. Wenn du kein geld für das referendariat bekommst, hast du anspruch auf sozialhilfe. und das kind auch.

Wenn du allerdings immatrikuliert bist, bekommst du keine sozi, aber dann das Kindergeld. Du müsstest dich für die Sozialhilfe also im Erweiterungsfach beurlauben lassen.

Auch die 6 Wochen vor der Entbindung fallen schon in den Zeitraum, für den du Sozialhilfe bekommst. Bewilligt wird ab dem Tag, an dem du dich beim Sozialamt meldest (anruf genügt).

LG Leo

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