Geschrieben von krümel am 30.04.2003, 13:55 Uhr |
Schwanger und im Begriff sich Selbstständig zu machen
Hallo!
Ich bin in der 4. SSW und bin gerade dabei mich mit einem medizinischen Schreibbüro selbstständig zu machen. Nun meine Frage: Wie ist das mit dem Mutterschutz bei Selbstständigkeit und welche finanzielle Leistungen erhält man?
Vielen DAnk
habe ich auch gerade gefragt :)
Antwort von Patrisha am 06.05.2003, 13:26 Uhr
Antwortet und doch bitte!!!
Überbrückungsgeld
Antwort von Patrisha am 06.05.2003, 13:33 Uhr
Wenn du mind. 4 Wochen arbeitslos gemeldet warst bekommst du Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt!Und zwar für 6 Monate. Geht ziemlich schnell und du brauchst nur das "ok" der IHK, die glaubt, daß dein Vorhaben glücken wird (erzähl denen nichts von der SS!!!!). Du bekommst den Arbeitlosengeldbetrag, Krankenversicherung und noch Zuschläge. Das beste: wenn der Versuch innerhalb von 2 Jahren mißglückt hast du wieder Anspruch auf den Arbeitslosengeld!!!!Diese 6 Monate werden NICHT angerechnet!Nur die Zeit davor.
Guter Rat: zieh den Bauch ein, wenn du bei den Kunden vorsprichst. Lass dich lieber für pummelig halten, aber schwangere sind immer ein Risiko -womit sie leider rechthaben: da man sich nicht krankschreiben lassen kann muß man die Projekte trotzdem bearbeiten...egal wie dreckig es einem geht ( und mir ging es ZIEMLICH dreckig)und ich habe nicht so toll und schnell gearbeitet - also jedem Vorurteil Ehre gemacht (seufz!)
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