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Geschrieben von Wortgefecht am 26.07.2011, 23:01 Uhr

Sonderkündigungsrecht während der Elternzeit?

Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich von euch jemand aus: Ich befinde mich seit 2008 in Elternzeit, habe mein zweites Kind 2010 bekommen und noch bis Frühjahr 2012 Elternzeit genehmigt - das dritte Jahr Elternzeit fürs zweite Kind ist noch nicht beantragt.

Vor wenigen Wochen habe ich bei meinem AG eine Teilzeitvereinbarung unterschrieben in Elternzeit und besfristet bis zum Ende der derzeitig genehmigten Elternzeit, die in Heimarbeit zu erledigen sein sollte, sofern betriebliche Gründe nicht dagegen sprächen. Kaum trat ich die Stelle an, zitierte mich der Prokurist tagtäglich ins Büro, welches 120km von meinem Wohnort entfernt ist. Dass es mir nicht möglich ist, zusätzlich zu 4 Stunden Arbeit täglich auch noch 4 Stunden auf der Autobahn pro Tag zu verbringen, müsste auch meinem AG klar sein. Dennoch droht er mir nun mit fristloser Kündigung des Teilzeitvertrages, wenn ich nicht umgehend im Büro erschiene.

Nachdem alle Vermittlungsversuche des Betriebsrates gescheitert sind, habe ich einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit betraut. Dieser meinte, er sei nicht ganz sicher, ob es der Firma nicht nun sogar möglich sei, mein gesamtes (ansonsten unbefristetes Vollzeit-)Arbeitsverhältnis zu kündigen, da man die Teilzeitarbeit mit der sonstigen Arbeit im Zusammenhand sehen könnte, und eine "Arbeitsverweigerung", wie man mir nun vorwirft, im Prinzip auch für die Zeit nach der Elternzeit gelten könne.

Damit stünde ich möglicherweise in wenigen Tagen komplett "auf der Straße", soll heißen: nicht mehr beitragsfrei gesetzlich krankenversichert, Kinder gleichfalls... kein Arbeitslosengeld, da ja "eigentlich" noch in Elternzeit ohne Bezüge.

Letzteres Szenario bereitet mir derzeit Kummer... kann mir das tatsächlich passieren?
Damit wäre ja der Kündigungsschutz in Elternzeit komplett umgangen worden - ich habe mir ansonsten nichts zuschulden kommen lassen und bin mir sicher, dass ich ganz einfach "rausgekickt" werden soll als einzige im Betrieb beschäftigte junge Mutter...

 
7 Antworten:

puuuh...

Antwort von u_hoernchen am 27.07.2011, 9:35 Uhr

was für eine blöde Situation...
Ich glaube, Du musst das auf zwei Ebenen betrachten: die rechtliche und die persönliche.

Erst einmal: als was arbeitest Du? Mit welcher Begründung lässt Dich der Prokurist antanzen? Sind diese Dinge tatsächlich nicht vom Homeoffice aus zu erledigen?

Das alles klingt mir nach Mobbing, hat zumindest diesen faden Beigeschmack. Damit solltest Du rechtlich gute Chancen haben, falls man Dir tatsächlich kündigen sollte. Dass Dein ursprünglicher Arbeitsvertrag in Gefahr ist, halte ich für ausgemachten Blödsinn. Der Vertrag ruht und müsste gesondert gekündigt werden, und dafür liegt kein Grund vor.

Die Frage ist aber: willst Du Dich auf einen solchen Rechtsstreit einlassen? Würdest Du in der Firma im Falle eines positiven Urteils weiterarbeiten wollen? oder wäre das Klima dann dermaßen vergiftet, dass es eigentlich nur noch um eine Abfindung gehen würde?

Was hast Du denn für die Zeit nach der Elternzeit geplant? wolltest Du da auch in Heimarbeit gehen, oder in Vollzeit zurück? Wie hättest Du es da mit der Fahrerei gemacht?

Ulrike

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Re: Sonderkündigungsrecht während der Elternzeit?

Antwort von Caipiranha am 27.07.2011, 9:52 Uhr

Zu den rechtlichen Hintergründen mutmaße ich nicht, denn da bist Du ja vertreten.

Wenn Dir wirklich gekündigt werden sollte und diese Kündigung auch rechtswirksam ist, steht Dir allerdings sehr wohl ALG I zu (und in diesem max. 1 Jahr bist Du auch sozialversichert), wenn Du Dich arbeitslos und arbeitsuchend meldest (die Elternzeit spielt dabei keine Rolle mehr).

Problematisch wird es allerdings "lustigerweise", wenn Du gegen die Kündigung klagst, denn dann muß die Agentur für Arbeit vor dem Hintergrund des schwebenden Verfahrens nicht zahlen und wird es vermutlich auch nicht tun. Hier müßtest Du dann "verhandeln" und auf eine Notsituation hinweisen.

Fakt ist aber, daß das Vertrauensverhältnis so oder so absolut gestört ist und Du selbst bei erfolgreicher Klage auf Wiedereinstellung kein spaßiges Leben haben wirst und früher oder später einen neuen Job brauchst. Daher würde ich mich frühzeitig und parallel nach einem Job mindestens in der Gleitzone umsehen, um die Krankenversicherung abgedeckt zu haben.

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Re: Sonderkündigungsrecht während der Elternzeit?

Antwort von kevome* am 27.07.2011, 10:19 Uhr

Ich finde es relativ normal, dass nach einer längeren Pause - auch wenn eigentlich Home Office vereinbart ist - zunächst zum einarbeiten die Anwesenheit gewünscht wird. Von daher würde ich eher mit meinem Vorgesetzten klären über welchen Zeitraum Deine Anwesenheit im Büro gewünscht wird und ab wann Du dann aufs Homeoffice umsteigen kannst?

Für diesen Zeitraum müsstest Du dann in den sauren Apfel beißen und fahren. 120 km sollten aber doch auch in einer guten Stunde zu schaffen sein.

Zumindest in unserer Firma wird der Wiedersinstieg mit Home Office so gehandhabt und es klappt meist gut.

Gruß Kerstin

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Re: Sonderkündigungsrecht während der Elternzeit?

Antwort von carla72 am 27.07.2011, 12:05 Uhr

http://www.hensche.de/Keine_Versetzung_einer_Teilzeitkraft_und_Mutter_ins_Auslan d_Hessisches_LAG_13SaGa%201934-10.html

Dein Anwalt kennt das Urteil sicher. Es muss schon verhältnismäßig sein, was da verlangt wird. Der im Urteil beschriebene Fall ist besonders krass, aber das, was von Dir verlangt wird, finde ich auch fragwürdig, wenn es immer so geht. Aber es ist auch denkbar, dass es eben betrieblich nicht möglich ist, wenn Anwesenheit erforderlich ist. Habt Ihr da denn nicht drüber gesprochen?

Möchtest Du denn den Job behalten, wenn Du so viel fahren musst?

LG, carla72

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Tipp

Antwort von speedy am 27.07.2011, 15:07 Uhr

Hi,
rechtlich darf ich dir nichts sagen, da du ja bereits anwaltlich vertreten bist. Von daher nur der Tipp am Rande: Er soll mal prüfen, ob du nicht die TZ-Vereinbarung kündigen kannst (od. evtl. aufheben)- dann bleibt deine Elternzeit und der bis zu deren Ende ruhende Vertrag unangetastet und bis dahin haben sich die Wogen geglättet und die Köpfe evtl. geändert.

Du hast dann zwar aktuell keine Arbeit mehr, aber da du die Anforderungen im Moment ohnehin nicht erfüllen kannst, ist das eh nur eine Frage der Zeit. Dein Anspruch auf den Job nach der Elternzeit bleibt aber erhalten und vielleicht kannst du das Drumherum dann auch besser organisieren.

Gruß, Speedy

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Re: Sonderkündigungsrecht während der Elternzeit?

Antwort von Wortgefecht am 28.07.2011, 11:12 Uhr

Danke euch, Mädels, ihr seid super!

Mein Anwalt ist jetzt erstmal 3 Wochen in Urlaub gegangen... gestern kam hier die fristGERECHTE Kündigung rein, heute dann die fristLOSE. Gekündigt wurde dabei wirklich NUR die Teilzeitvereinbarung, Begründung: Nichterscheinen im Büro trotz zweifacher Aufforderung (ohne festen Termin sondern mit der Zeitangabe: "umhehend").

Ich gehe nun mit beiden Kündigungen zur Arbeitsagentur und melde mich arbeitssuchend in Elternzeit, also bis 30 Stunden pro Woche.

Das mit dem erlischenden Anspruch auf ALG bei Klage hatte ich mir fast schon gedacht. Ich werde das mit den Sachbearbeitern klären.

Es ging übrigens wirklich einzig und allein nur darum, mir eins auszuwischen, wie ich inzwischen über den Betriebsrat erfuhr. Mein Prokurist hatte sich darüber aufgeregt, dass mein Mann sich während eines Telefongesprächs in unsere Unterhaltung eingemischt hatte, und das hat er dann bei der Geschäftsführung als Bedrohung für die Firma angezeigt. Da aber jegliche Einmischung von Seiten meines Mannes irrelevant fürs tatsächliche Arbeitsverhältnis ist, haben sie mich von jetzt auf gleich ins Büro bestellt, wohlwissend, dass das nicht zu stemmen ist.

120km klingt vielleicht nicht weit. Da ich zu Abstimmungszwecken allerdings ohnehin jede Woche einmal hingefahren bin, kenne ich die Strecke inzwischen sehr gut: nachts und sonntags schafft man die Strecke in 90min (mit Bleifuß). Im Berufsverkehr ist es unter 2 Stunden nicht zu schaffen, und um den käme ich nicht herum.

Mein Einwand, ich bräuchte mehr Zeit zum Organisieren einer Tagesmutter zusätzlich zum Kindergarten, wurde nicht beachtet - zack war die fristlose Kündigung raus.

Der Anwalt würde sehr gern klagen und hält das für aussichtsreich. Ich selbst bin inzwischen furchtbar enttäuscht von der Firma. Ein Wiedereinstig ist tatsächlich unmöglich, da ich nun weiß, dass man sich auf das Angebot "Heimarbeit" nicht verlassen kann, und da das Verhältnis nun in der Tat vergiftet ist.

Habe ja noch gut zwei Wochen Zeit mir das mit der Klage zu überlegen. Ich bin nicht mal sicher, WAS dabei rausspringen könnte. Letztendlich habe ich nur 2 Monate in Teilzeit gearbeitet... und hätte noch 7 Monate laut Vertrag arbeiten sollen.

Habt ihr einen Rat dazu?
Und warum müsst ihr euch mit rechtlichen Ratschlägen zurückhalten? Ist das wirklich so eine Regel? Ich wäre für weitere Ideen und Hinweise nämlich dankbar, zumal der RA im Urlaub ist und sich schon mit der Elternzeitregelung nicht unbedingt gut auskannte.

:-(

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Re: Sonderkündigungsrecht während der Elternzeit?

Antwort von speedy am 29.07.2011, 11:16 Uhr

1. Such dir einen guten Anwalt für Arbeitsrecht - dein jetziger war bisher nicht besonders geschickt - sofern ich das aus der Ferne beobachten kann.
2. Die Arge wird dich zur Klage auffordern. Leg ihnen dar, dass du mit einer Klage auch das noch ruhende Arbeitsverhältnis zerstören würdest und daher nicht klagen willst. Zudem wäre eine Klage auf Wiedereinstellung wohl nicht sinnvoll und eine ersatzweise Abfindung würde die Anwaltskosten nicht mal decken. Dann sollte es eigentlich mit der Geld keine Probleme geben.
3. Sinnvoll fände ich eine Vermittlung zwischen Rechtsbeistand und AG mit dem Ziel, klarzustellen, dass es dir nicht auf eine Klage ankommt, aber das Vorgehen rechtlich nicht haltbar ist. Vielleicht können bei der Gelegenheit direkt Eckpunkte für die zukünftige Zusammenarbeit festgelegt werden, die es beiden Seiten einfacher machen.

PS: Wenn ich einem meiner MA erlaube, im Homeoffice zu arbeiten und ich bekomme dann mit, dass die Arbeit quasi unter Familienanschluss oder sogar -Einmischung (wie bei dir am Telefon) erfolgt, dann wäre das der letzte Tag im Homeoffice für den MA! Beruf ist von Privatleben zu trennen und die Arbeitsinhalte sind vertraulich und gehen niemanden sonst etwas an - erst recht nicht der Inhalt von Telefonaten. Zudem gilt hier auch der Datenschutz. Ich halte eine persönliche Entschuldigung hier auf jeden Fall für angemessen.

Gruß, Speedy

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