Geschrieben von Ulimama am 08.02.2005, 20:29 Uhr |
Stillen und Nachtdienst (bzw. Bereitschaftsdienst nachts)?
hallo.
weiß jemand, ob eine frau die noch stillt nachts bereitschaftsdienste machen muß? also nicht regulären schichtdienst mit nachtdienst, sondern nur immer mal eine nacht arbeiten und was notfälliges erledigen, z. b. in einer großen firma geräte warten oder sowas? oder als bereitschaftsschwester im krankenhaus schlafen, falls nachts irgendwo ne zusätzliche kraft gebraucht wird oder eine sitzwache etc....
das wäre dann ja nach der normalen arbeit, also man wäre mehr als 24 std. vom kind getrennt?
es wäre schön wenn mir jemand dazu genaueres sagen könnte, nicht daß ich mich weigere und habe nicht das recht dazu...
danke und lg uli
Re: Stillen und Nachtdienst (bzw. Bereitschaftsdienst nachts)?
Antwort von Merlemax am 09.02.2005, 5:50 Uhr
Hallo Uli,
da Mutterschutzgesetz ($8) ist da eindeutig:
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
Da steht noch allerlei mehr zum Thema Beschäftigungsverbot etc., was auch auf Stillende anzuwenden ist.
Viele Grüße
Antje
@Merlemax
Antwort von Ulimama am 09.02.2005, 12:38 Uhr
danke erstmal.
gilt das auch wenn das kind schon ein jahr alt ist und nur noch nachts gestillt wird?
danke nochmal.
uli
Re: Stillen und Nachtdienst (bzw. Bereitschaftsdienst nachts)?
Antwort von vera76 am 09.02.2005, 13:39 Uhr
Hallo.
In welchem Bereit bist Du den tätig?
Es gibt nämlich u.a. für den medizischen Bereicht Ausnahmen. Da müsstes Du Dich erkundigen.
Stillpausen und Co gelten für die gesamte Stillzeit - aulso auch bei einen einjähreigen Kind.
Gruss, Vera
@Lehrerinnen: Kulanz der Schulleitung
Au Pair Wechsler @Henni und andere Au Pair-Beschäftiger
Frage zu tabell. Lebenslauf
Wieviele Kinder habt Ihr eigentlich und ...
Oh man das gezicke nervt
@ TANZMAUS
Bin soooo sauer...
Was würdet ihr machen?
Kann Kind..an die Lehrerinnen!!