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Geschrieben von Risti am 21.09.2004, 15:18 Uhr

Tomate-Mozarella für morgen früh

Hallo,

ich habe mal ne Frage die mich echt beschäftigt. Ich bin gerade mit meinem ersten Kind in der 14+2 SSW. Jetzt habe ich heute mit meinem Chef besprochen wie es nach dem Mutterschutz weitergehen soll.

Da ich nicht so lange eine Auszeit haben möchte, haben wir vereinbart eine Teilzeit als Ersatz zunehmen (25 Stunden die Woche). Ich könnte dann nach dem Mutterschutz 12,5 Stunden wieder arbeiten. Ich möchte gerne einen Heimarbeitsplatz beantragen, d.h. ich kann den größten Teil der 12,5 Stunden von zu Hause aus arbeiten.

Was meint Ihr, ist das zu schaffen mit so einem Würmchen?

Wie macht Ihr das mit der Betreuung der Kleinen. Meine Eltern wohnen 40 km entfernt. Da kann ich das Baby nicht so schnell hinbringen. Tagesmutter nur für ein paar Stunden?

Hoffe, auf ein paar Tips
Liebe Grüße
Risti

 
7 Antworten:

Re: Direkt nach Mutterschutz wieder stundenweise arbeiten

Antwort von HeidiK am 21.09.2004, 16:43 Uhr

Hallo,

willst Du die 12,5 Stunden am Tag arbeiten? Das verstößt gegen die Vorschriften der Berufsgenossenschaft, maximal 10 Stunden am Tag sind i.O. und wenn Du vorhast zu stillen, darfst Du maximal 8,5 Stunden plus Pause arbeiten.

25 Stunden die Woche sind bei Elternzeit i.O., nicht jedoch, wenn Du 12,5 Stunden die Woche arbeiten willst (zwischen 15 und 30 Stunden sind da möglich).

Bei einem Heimarbeitsplatz und Vollzeittätigkeit sehe ich ohne Betreuung Probleme, denn gerade ein kleines Kind benötigt andauern Brust / Flasche und tagsüber schläft es auch nicht ununterbrochen die ganze Zeit. Könnte jemand zu Dir kommen und sich um das Kind kümmern? Was macht der Vater?

Mein Mann und ich teilen uns z.B. die Elternzeit, er arbeitet Mo - Mi, ich Do und Fr ganztags. So ist immer einer von uns beim Kind. Haben wir für 3 Jahre beantragt.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Heidi

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Re: Direkt nach Mutterschutz wieder stundenweise arbeiten

Antwort von Risti am 21.09.2004, 16:56 Uhr

Danke für Deine Antwort.
Ich habe mich wohl mißverständlich ausgedrückt. 12,5 Std. die Woche. Laut Personalabteilung soll das gehen ...
Mein Partner könnte sich ja auch mal um die Kleine kümmern. Er hat Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit. D.h. er ist schon sehr flexible. Meine Eltern würde auch mal einspringen. Es ist halt nur nicht jeden Tag, jede Woche jemand da.

Viele Grüße
Risti

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Re: Direkt nach Mutterschutz wieder stundenweise arbeiten

Antwort von HeidiK am 21.09.2004, 17:54 Uhr

Hallo,

12,5 Stunden sieht halt das Teilzeitgesetzt während der Erziehungszeit nicht vor, also auch kein Kündigungsschutz...

O..m wenn man das auf die Woche aufteilt, so im Schnitt bis zu 3 Stunden bei frei einteilbarer Zeit könnte es zuhause gehen, meist evtl. abends oder ganz früh morgens... Spielt da die Technik des Arbeitgebers mit?

Frag doch mal, ob dann nicht evtl. 15 Stunden gingen, wg. Elternzeit...Ist eine halbe Stunde mehr im Schnitt am Tag...

Heidi

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Dips für Gemüsesticks

Antwort von marit am 22.09.2004, 12:51 Uhr

Also das hab ich noch nie gehört, daß 12,5 Stunden von der Elternzeitregelung her nicht gingen, ich kenne nur die Regelung "bis zu 30 Stunden".

Wenn du wirklich viel frei einteilen und einen Teil soga von zu hause machen kannst, sehe ich da überhaupt kein Problem - wenn du nicht gerade ein Schreikind bekommst, was wir erstmal nicht hoffen wollen.

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Re: Direkt nach Mutterschutz wieder stundenweise arbeiten

Antwort von krissie am 22.09.2004, 16:19 Uhr

Ich denke, das könnte zunächst ganz gut ohne Tagesmutter klappen bei 12,5 Stunden die Woche. Am besten machst Du mit Deinem Partner relativ feste Zeiten aus, in denen Du dann arbeiten kannst, damit Du nicht nur in den SChlafzeiten des Babys arbeitest, das ist nämlich sonst sehr anstrengend. Vielleicht ein Mal in der Woche oder zumindest alle 14 Tage Großelterntag?
Wenn das Baby dann mobiler wird, weniger schläft, könntet ihr Euch eventuell nach einer Tagesmutter oder Kinderfrau für einige Stunden umsehen.
Ich hab anfangs so etwa gut 10 Stunden die Woche ganz gut geschafft ohne Tagesmutter, die hatten wir dann nach einem halben Jahr.

LG Kristina

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@marit und alle: Stundenzahl

Antwort von HeidiK am 23.09.2004, 14:36 Uhr

Hallo,

die Stundenzahl (zwischen 15 und 30 Wochenstunden) für eine Teilzeittätigkeit ist im Erziehungsgeldgesetzt, § 15 (7) 3 geregelt.

Eltern, die weniger als 15 Wochenstunden arbeiten möchten, müssen sich mit ihrem AG einigen; einen Anspruch haben sie darauf gemäß diesem Gesetzt nicht.

Heidi

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Re: Direkt nach Mutterschutz wieder stundenweise arbeiten

Antwort von HelgaW am 24.09.2004, 21:35 Uhr

Hallo,

also ich würde dir vorschlagen

einen Tag voll zu arbeiten 8 oder 9 Stunden u. die restlichen 4,5 stunden auf die restlichen Wochentage zu verteilen bzw. an dem Tag, wo dein Mann eher zu Hause ist oder so.

Ich wollte anfangs auch immer mal so zwischendurch von zuHause arbeiten. Musste jedoch feststellen, dass mein Kleiner Wurm immer mehr Zeit an Aufmerksamkeit benötigte. Sodass ich hier auch eine Änderung machte...

alles gute
Helga

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