Geschrieben von tinai am 10.01.2006, 11:42 Uhr |
Urlaubsanspruch bei Wechsel TZ in VZ
Man kann das so oder so rechnen, aber ich würde daraus keine Affäre machen und es so akzeptieren.
Aber wenn es einen Betriebsrat gibt - das vermute ich, da ihr schon eine eigene Personalabteilung habt, - dann geh dorthin, die wissen es garantiert.
Grundsätzlich sind errechnete Bruchteile aber aufzurunden. Also wenn Du rechnerisch 6,3 Tage hättest, wären das 7.
- Urlaubsanspruch bei Wechsel TZ in VZ - HeidiK 10.01.06, 9:32
- Re: Urlaubsanspruch bei Wechsel TZ in VZ - tinai 10.01.06, 11:42
- Re: Urlaubsanspruch bei Wechsel TZ in VZ - Suka73 10.01.06, 12:20
- Re: Urlaubsanspruch bei Wechsel TZ in VZ - desireekk 10.01.06, 14:52
- Re: Urlaubsanspruch bei Wechsel TZ in VZ - tinai 10.01.06, 11:42