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Geschrieben von Mone68 am 21.08.2006, 22:47 Uhr

Urlaubsanspruch

Mein Arbeitgeber hat meinen Urlaub verplant wie er es sich dachte ohne es mit mir abzusprechen.Darf er das,muß ich den Urlaub jetzt nehmen,oder kann ich Einspruch erheben?Was habe ich für Rechte?

 
3 Antworten:

Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Suka73 am 22.08.2006, 9:31 Uhr

Hi,

leider schreibst Du zu wenig über Euren Betrieb/Eure Firma.

Also soweit ich informiert bin (ohne Gewähr) ist die Einreichung des Urlaubs auch von den Wünschen des Arbeitnehmers abhängig, klar. Es wäre MÖGLICH, dass der Chef seinen Mitarbeitern Betriebsferien aufdrückt, diese müssen aber gemeinschaftlich abgestimmt werden und rechtzeitig angekündigt und man muss als AN auch einen Erholungsnutzen von der ganzen Sache haben. Seit Ihr eine große Firma, macht das "Urlaubnehmen" eigentlich selten Schwierigkeiten, seit Ihr jetzt eine kleine Firma mit 8 Angestellten oder noch weniger, dann muss natürlich auch auf die Wünsche der anderen ANs geachtet und sich danach gerichtet werden. ABER grundsätzlich kann Dein Chef Dir nicht (ohne Vorbereitung und Abstimmung) einfach vorschreiben, wann Du Urlaub zu nehmen hast vor allem nicht, wenn durch Deinen Urlaub, egal wann Du ihn nimmst, der betriebliche Ablauf noch gewährleistet ist und dem nicht geschadet wird...

Schau mal, ich habe das hier gefunden:

http://www.macher.intrinet.de/tipps/art18,2083.html?fCMS=10bc80c473d1589d343ad048cb44c43b

und das hier

http://www.wprmaier.de/news/2003_06/DE20030602.htm

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

LG Sue

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von kleinedunkle am 22.08.2006, 11:06 Uhr

Ich arbeite in diesem Bereich und hatte mal so einen Fall. Nach unserer Vorschriftenlage war ganz klar, dass man nicht dazu gezwungen werden kann, einen Urlaubsantrag zu stellen. Umgekehrt kann der Chef dann den zu einem anderen Zeitpunkt beantragten Urlaub ablehnen, muss dies aber schriftlich begründen. Das ist nicht so einfach, davor scheuen sich viele Chefs. Geh mit diesem Problem am besten zu Eurem Betriebsrat.

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von riut46 am 22.08.2006, 23:27 Uhr

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für ein derartiges Vorgehen irgendeine rechtliche Handhabe gibt. Das Einzige was dieses Verfahren erlauben würde, wäre m. E. ein Unternehmen das nicht dem Arbeitgeberverband angehört und in dem es keinen Betriebsrat und keinen Haustarif gibt.

Meine Empfehlung an dich, erkundige dich bei der Gewerkschaft, falls du Mitglied bist, oder wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Eine reine Beratung wird wohl nicht so teuer sein.

Ich selbst mache gerade eine Fortbildungsmaßnahme in Verbindung mit der AA, Dauer 6 Monate Vollzeit mit 0 Tagen Urlaubsanspruch. Zur Vorbereitung (Kinderbetreuung etc. da AE) hatte ich gerade einmal eine Woche Zeit.
Das Argument der AA war: "Wenn sie jetzt einen Job bekämen hätten sie die ersten 6 Monate auch keinen Urlaubsanspruch."
Ich hätte diese Maßnahme natürlich ablehnen können. Dann wäre ich aber sofort mit einer Sperre des Alg1 belegt worden.

Roland

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