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Geschrieben von elias06 am 09.01.2011, 18:12 Uhr

:o( ?

ich verstehe das nicht.WARUM?
Muß ich (schaff 20 std in der woche) also Halbtag.nach dem Lohnsteuerjahresausgleich fast 300€ zurück zahlen?
ich habs mir ausrechnen lassen.(2 steuerbüros)
-Wir sind auch keine Großverdiener
-mein mann Lohnsteuerkl 3 und ich 5
-wir haben ein Haus können noch nix absetzen weil wir noch eigenheimzulage das letztemal bekommen
WAS machen wir falsch?

 
10 Antworten:

Re: :o( ?

Antwort von desireekk am 09.01.2011, 18:23 Uhr

Ihr macht gar nix "falsch".

Höchstens, dass Ihr VORHER genau das hättet rechnen können.

Kombintion 3/5 ist eben NICHT immer die bessere Alternative.
Durch die dort hinterlegten Progressionen ist es eben manchmal genau die "falsche" Kombination.

Stellt um auf 4/4 dann gibt es i. d. R. keine Nachzhalungen, eher Erstattungen.

Viele Grüße

Désirée

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Re: :o( ?

Antwort von elias06 am 09.01.2011, 18:31 Uhr

aber mein Mann will nicht er verdient deutlich mehr
Er is der Hauptverdiener und ich halbtags.

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Steuerklasse 4/4 mit Faktor

Antwort von steda82 am 09.01.2011, 18:40 Uhr

so bekomme ich etwas mehr und mein Mann etwas weniger ausgezahlt, aber für den Jahresausgleich soll es sehr günstig sein. Mir wurde das sehr oft empfohlen. Insgesamt hat man etwas weniger (dafür muss aber kaum, oder gar nicht, nachzahlen)
Musst du zum Finanzamt gehen und euren Faktor ausrechnen lassen und auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Gruß

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Re: :o( ?

Antwort von +emfut+ am 09.01.2011, 21:14 Uhr

Dein Mann will nicht??????

Ihr werdet steuerlich gemeinsam veranlagt, er profitiert also von Deiner schlechten Steuerklasse. Was hat er da nicht zu wollen? Er soll froh und dankbar sein, wenn Du die 5 nimmst - und sollte die Nachzahlung übernehmen, denn die 300,- Euro hat ER unterm Jahr nicht bezahlt.

Gruß,
Elisabeth.

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Lohnersatzleistungen

Antwort von Tinai am 09.01.2011, 22:15 Uhr

Hallo,

wenn Dein Mann nicht will, dann muss er midnestens die 300 Euro nachzahlen, ist doch klar.

Ansonsten ist Euch aber schon bewusst, dass sich sämtliche Lohnersatzleistungen immer nach dem Netto richten oder - deswegne ist diejenige mit Lohnsteuerklasse 5 im Krankheitsfall, bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, Mutterschutzleistungen immer die Dumme (der Mann hat selten die V).

Also ich würde an Deiner Stelle auf 4/4 bestehen und dann mit Faktor, dann müsst Ihr wenigstens nicht nachzahlen.

Gruß Tina

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Re: :o( ?

Antwort von Sasumm am 09.01.2011, 23:50 Uhr

Wieso will er das NICHT? Ich glaube er hat das System noch nicht verstanden.

Der Steuersatz und damit was ihr an Steuern zahlt, wird AM ENDE des Jahres errechnet und zwar nachdem ihr BEIDE erklärt habt, was ihr verdient habt bzw. welches Einkommen ihr hattet.
Dann wird alles zusammengerechnet und das Finanzamt errechnet Steuersatz (für euer Einkommen) und natürlich die Steuer, die ihr zu bezahlen habt.

Die Steuerklassen sind lediglich dafür da, dass ihr die Steuerlast unter dem Jahr verringern könnt, je nach eurer individuellen Situation. Diese ändern aber NICHTS an der Steuer, die ihr dann tatsächlich zahlen müsst!!!!!
Wenn ihr 3/5 wählt, müsst ihr mit Nachzahlungen rechnen!

Das Geld, was ihr jetzt zurückzahlen müsst, habt ihr unter dem Jahr bereits im Portemonnaie gehabt. Sprich euch wurde zusammen weniger Lohnsteuer abgezogen als eigentlich notwendig gewesen wäre!
Nehmt 4/4 (Lohnsteuer wie für Ledige) oder die 4/4 mit Faktor (Finanzamt rechnet das individuell für eure Situation aus) und ihr bekommt etwas wieder am Ende des Jahres.

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Re: :o( ?

Antwort von Kerstin B. am 10.01.2011, 13:24 Uhr

Froh und dankbar? Wir haben damals das Rechnen angefangen.

Wenn ich (Lohnsteuerklasse V) meinen Job als geringfügig Beschäftigter ausführe haben wir unterm Strich nicht viel weniger in der Tasche, als jetzt. Dafür ist die Arbeitszeit aber deutlich geringer.

Man muss natürlich auch andere Komponenten berücksichtigen, aber das kommt erst später bei den meisten.

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Was hat das damit zu tun?

Antwort von +emfut+ am 11.01.2011, 0:25 Uhr

Die Steuerlast hängt vom Einkommen - und zwar vom ADDIERTEN Einkommen BEIDER Patner - ab. Natürlich ändert sie sich, wenn einer gar nicht arbeitet, aber das ist ja hier nicht das Thema.

Tatsache ist: Die geringen Abzüge hat der Mann, weil die Frau sich die wirklich demotivierenden Abzüge der LSTK V antut. Er "freut" sich über das hohe Netto - "auf Kosten" des niedrigen Netto seiner Frau. Fertig.

Ich bin mir nicht sicher - aber m.W. kann sie auf IV/IV bestehen, wenn es hart auf hart kommt. Zumindest im Trennungsjahr ist das so.

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Re: :o( ?

Antwort von syko am 11.01.2011, 17:21 Uhr

Gar nichts macht ihr falsch. Im Gegenteil. Der Staat hat euch quasi ein zinsloses Darlehen in Höhe von 300 Euro gewährt.
Erklär deinem Mann, dass nicht DU das nachzahlen musst, sondern IHR. Ihr werdet nämlich gemeinsam veranlagt. Beide Einkommen kommen in einen Topf und danach werden die Steuern für euer Gesamteinkommen berechnet. Die Steuerlast ist unterm Strich bei beiden Varianten gleich.

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Re: :o( ?

Antwort von Hase67 am 12.01.2011, 10:29 Uhr

Hi,

wie Syko schon schrieb: Egal, welche Steuerklasse ihr wählt, die Steuerlast bleibt (annähernd) gleich - bei 2mal Steuerklasse IV zahlt ihr beide etwas zuviel, das ihr dann nach Jahresende zurückbekommt, bei V und III wird der Besserverdienende (dein Mann) unterm Jahr weniger belastet, du dafür mehr, und es werden evtl. noch Nachforderungen fällig. Das Finanzamt rechnet beide Einkünfte zusammen und ermittelt daraus die Steuerlast.

Das Geld, das ihr jetzt nachzahlen müsst, ist aber nichts, was DU jetzt nachzahlen musst, sondern IHR, und da dein Mann unterm Jahr Steuern gespart hat, muss er jetzt nachzahlen. Wenn er das nicht versteht und sich stur stellt, musst du eben auf einer anderen Steuerklassenaufteilung bestehen... (Dieses Modell nennt sich übrigens "Ehegatten-Splitting", man geht also davon aus, dass die Einnahmen und Kosten gerecht unter den Ehegatten aufgeteilt werden, nicht dass der besserverdienende Partner den Steuervorteil einstreicht und der mit der "schlechteren" Steuerklasse dann auch noch die Nachzahlung leistet).

LG

Nicole

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