Geschrieben von schnappi am 09.03.2005, 16:57 Uhr |
@syko und lelli wg. Arbeitszeugnis, es kam heute...
korrigiert an, allerdings diesmal nicht von der GF selbst, sondern mit i.A. xyz unterschrieben.
Soweit ich weiß, bedeutet dies eine Art Geringschätzung, wenn jemand im Auftrag unterschreiben läßt.
Bin unsicher..
LG
schnappi
nachtrag
Antwort von schnappi am 10.03.2005, 10:29 Uhr
habe soeben noch einmal angerufen und darum gebeten, dass das Zeugnis von der GF unterschrieben wird. Allerdings weiß ich nicht, ob das Absicht oder VErsehen war. Nächste Woche Freitag soll ich es abholen.
Hoffe, es klappt.
Gruß
mn
Re: nachtrag
Antwort von Luna&Sol am 10.03.2005, 13:21 Uhr
Das war richtig, dass du dort angerufen hast! Solche wichtigen Dinge dürfen nur vom Unterschriftsberechtigten gegengezeichnet sein. War der i.A. das? Wenn nicht, muss es geändert werden.
Laut Gesetz muß das Zeugnis wohlwollend dir gegenüber sein, in allen Punkten!
Wenn du die nötigen Gesetze dafür brauchst, kannst du noch mal kurz schreiben.
LG, Andrea.
Re: nachtrag
Antwort von schnappi am 10.03.2005, 14:12 Uhr
Hi Andrea,
das Zeugnis ist okay, hatte ich hier auch einmal gepostet. Auf Anraten von syko und lelly habe ich zwei Dinge ändern lassen. Zeugnisvariante 1 unterschrieb die GF, Variante 2 (Korrektur) nur die Leiterin des Hauses, es stand aber unter dem AZ: Name, GF und unterschrieben war mit im Auftrag und der Unterschrift der Leiterin. Es kann schon sein, dass es aus Zeitnot geschah, dass die Leiterin unterschrieben hat und mir nur das Zeugnis schnell zustellen wollte. Werde ja sehen, ob ich am Freitag endlich ein korrektes Zeugnis bekomme.
Die Gesetze werde ich nicht brauchen, denke ich. Trotzdem danke für Deine Hilfe!
LG
mn
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