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Geschrieben von Debunte am 29.03.2020, 20:02 Uhr

Elterngeld beim zweiten Kind.

Hallo.
Mein Partner und ich haben schon eine Tochter. Sie ist 11 Monate. Ab 23.04 endet meine Elternzeit und ich muss noch alten Urlaub nehmen. Nun wollen wir aber gern jetzt noch ein Kind. Doch wie sieht es dann aus mit dem Geld. Bekomme ich die 9 Monate lang meinen Normalen Lohn, da ich wieder ein Beschäftigungsverbot bekomme oder bekomm ich keins und wie sieht es hinterher mit Elterngeld aus? Bekomm ich dann noch weniger da ich ja nicht arbeiten war?

 
11 Antworten:

Re: Elterngeld beim zweiten Kind.

Antwort von Marymary1234 am 29.03.2020, 20:25 Uhr

Es werden immer nur die 12 Monate vor Geburt berücksichtig. Sprich: du arbeitest 12 Monstr voll oder du bekommst eben ein BV, das Geld welches du im BV bekommst wird aber als ganz normaler Lohn gerechnet. Wenn du natürlich gar nicht arbeitest, hast du somit nur Anspruch auf den mindestbetrag. Wie das ist, wenn man vor Arbeitsbeginn wieder schwanger ist und gleich ins BV geht weiß ich nicht.

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Re: Elterngeld beim zweiten Kind.

Antwort von Julizwillinge am 29.03.2020, 22:17 Uhr

Die Monate bis zum 14. Lebensmonat deines 1. Kindes werden ausgeklammert für das Elterngeld, da werden die Monate mit dem Gehalt von vor der ersten Geburt gezählt.

Wenn deine Elternzeit zu Ende ist, musst du wieder anfangen zu arbeiten. Solltest du dann schwanger sein, wird dein Arbeitgeber dich direkt am ersten Tag ins BV schicken, außer er hat eine Ersatzarbeit für dich.
Im BV bekommst du ja dein Geld.
Einfach zuhause bleiben, ohne eine neue Gefährdungsbeurteilung zu machen wär doof, weil du dann nicht ins BV geschickt wirst und somit kein Geld bekommst.

Wenn du quasi von der Elternzeit direkt wieder ins BV gehst, könnte es aber sein, das du der Krankenkasse nachweisen musst, dass die Betreuung deines ersten Kindes gewährleistet wär, wenn du doch arbeiten müsstest.

So wurde es uns zumindest erklärt.

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Re: Elterngeld beim zweiten Kind.

Antwort von Marymary1234 am 29.03.2020, 22:26 Uhr

Habe eben eine kleine Diskussion mit einer Freundin gehabt die in der gleichen oder eher ähnlichen Situation ist, dass wenn man in der elternzeit wohl schwanger wird und gleich ins BV geht ohne seine arbeit anzutreten, hat man somit kein Anrecht auf elterngeld außer den mindestbetrag von 300 euro.

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Re: Elterngeld beim zweiten Kind.

Antwort von Julizwillinge am 29.03.2020, 23:30 Uhr

Wie gesagt, ich weiß es nicht zu 100 Prozent, aber so wurde es uns von der Elterngeldstelle hier im Landkreis gesagt.

Bei uns ist es so, dass unsere Tochter schon 20 Monate ist, ich habe vor fast zwei Monate wieder angefangen zu arbeiten (aber erst meinen Urlaub nehmen müssen), jetzt wo ich wieder los müsste, haben wir erfahren, das ich schwanger bin. Bis zum Termin beim Betriebsarzt, der die Bescheinigung für ein BV ausstellt musste ich mich krank melden.
Mal sehen, was kommt.

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Re: Elterngeld beim zweiten Kind.

Antwort von Kärchen am 30.03.2020, 11:57 Uhr

Eine kleine Ergänzung zu Julizwillinge:
Die ersten 14 Lebensmonate des ersten Kindes werden nur dann ausgeklammert, wenn besagter Elternteil auch in den 14 Monaten EG bezogen hat (also ein paar Monate EG plus bezogen wurde). Wurde nur 12 Monate EG bezogen, können auch nur diese 12 Monate ausgeklammert werden.

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Re: Elterngeld beim zweiten Kind.

Antwort von Kärchen am 30.03.2020, 12:17 Uhr

@Marymary:
Das kann so nicht richtig sein!

Etwas anderes wäre es wenn man eigentlich noch EZ angemeldet hat. Diese dürfte man nicht beenden um ins Berufsverbot zu gehen.

Aber endet die beantragte EZ ohnehin, und der alte Arbeitsvertrag lebt wieder auf und die Mitarbeiterin ist nun schon zum ersten Arbeitstag schwanger muss der Arbeitgeber prüfen, ob er sie beschäftigen kann. Wenn dies nicht geht ohne Kind und / oder Mutter zu gefährden, schickt der AG sie vom ersten Tag an ins Berufsverbot und sie bekommt ihr normales Gehalt. Dieses wird auch ganz normal für die EG-Berechnung herangezogen.

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Re: Elterngeld beim zweiten Kind.

Antwort von Marymary1234 am 30.03.2020, 13:06 Uhr

Das ist alles sehr verwirrend wie ich finde, ich glaube die Fragestellerin sollte sich bei den zuständigen Behörden informieren um Klarheit zu schaffen.

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Re: Elterngeld beim zweiten Kind.

Antwort von Ani.Me am 30.03.2020, 14:48 Uhr

Kärchen hat in beide Punkten recht!

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Re: Elterngeld beim zweiten Kind.

Antwort von Marymary1234 am 30.03.2020, 15:11 Uhr

Ich habe auch nie behauptet das sie Unrecht hat, nur das ich mich mit der Thematik nicht richtig auskenne, und das eben so nur von einer Bekannten gehört haben. Ich kenne ja nicht von jedem den einzelnen Sachverhalt. Wenn die Frage der fragenstellerin sich damit geklärt hat, ist doch wunderbar und wenn nicht, besteht auch die Möglichkeit die Behörden zu befragen.

Außerdem bezog sich meine Frage darauf, wenn man schwanger wird, während der elternzeit und in ein BV geht noch bevor man den ersten Arbeitstag antritt... Dann ist der Sachverhalt ganz anders oder nicht?

Mich selbst betrifft das jetzt nicht, aber wäre interessant da mal duechzublicken.

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Re: Elterngeld beim zweiten Kind.

Antwort von Debunte am 30.03.2020, 20:21 Uhr

Das stimmt es ist alles sehr verwirrend. Aber viele Antworten sind wirklich sehr hilfreich. Dankeschön
Meine Elternzeit endet wie gesagt Ende April. Es dauert ja auch noch ein bisschen bis man wirklich schwanger wird. Hat auch sehr lang gedauert bei Nr 1.. Und wenn ich dann wieder schwanger bin wenn ich arbeiten bin bekomm ich leider wirklich ein BV.
Und wenn dann das Geld zur Berechnung gilt dann wäre das ja gut. Dachte es wird dann an dem jetzigen Elterngeld berechnet. Und das wäre dann natürlich hart.

Ich danke trotzdem für die vielen Antworten. Wenn noch jemand was weiß kann gern schreiben. Ich freu mich über jede Antwort

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Re: Elterngeld beim zweiten Kind.

Antwort von Marymary1234 am 30.03.2020, 20:27 Uhr

Nee also wenn du wieder arbeiten gehst, dann schwanger wirst ein BV bekommst, wird dein elterngeld ja dann wieder neu berechnet anhand deines Lohnes bzw den lohnersatz im BV. Vielleicht hab ich die Frage vorher auch nicht richtig verstanden

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