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Geschrieben von Pinkpalace1 am 29.02.2024, 10:25 Uhr

Elterngeld beim zweiten Kind?

Hallo Zusammen,

Ich befinde mich aktuell in Elternzeit (2 Jahre) und habe für das erste Jahr Elterngeld bekommen. Nun im zweiten Jahr nicht mehr.

Eigentlich wollte ich nach der Elternzeit wieder arbeiten (dann 16h Teilzeit / vor erster Schwangerschaft 40h Woche), aber nun überlegen wir jetzt bereits mit dem zweiten Kind schwanger zu werden (falls körperlich möglich).

Ist es sinnvoll zu warten und vorher in Teilzeit gearbeitet zu haben oder ist es finanziell sinnvoller jetzt schwanger zu werden und die alte Elternzeit vorzeitig zu beenden und den neuen Mutterschutz zu beantragen? Erhalte ich dann das gleiche Geld wie vorher? Aktuell befinde ich mich ja in der sogenannten „Nullrunde“.

Tut mir leid, aber finde das alles gar nicht so einfach

Meine aktuelle Elternzeit endet übrigens aktuell am 09.01.2025.

 
2 Antworten:

Re: Elterngeld beim zweiten Kind?

Antwort von Babywish2022 am 29.02.2024, 11:40 Uhr

Ich dachte immer da man in der Elternzeit noch vollzeit angestellt ist zählt das als Gehalt und wollte dementsprechend auch direkt nach der Elternzeit mit einer 2. abschließen. Allerdings ist dem nicht so, es zählt als 0 Gehalt Monate. Also ist der einzige Weg, das gleiche Elterngeld wie beim 1. Kind zu bekommen, nur 1 Jahr Altersabstand zu haben, da man 12 Monate aus der Berechnung ausklammern kann, oder wieder arbeiten zu gehen zwischendrin.
Aber wenn du dir ein 1. Jahr Elternzeit aktuell ohne Gehalt leisten kannst, dann geht das ja auch mit dem Mindestsatz Elterngeld von 300€ dann. Wenn ihr jetzt ein zweites wollt, go for ist

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Re: Elterngeld beim zweiten Kind?

Antwort von Sonnenblume. am 01.03.2024, 22:30 Uhr

Man kann nur maximal 14 Monate ausklammern.
Der Trick mit dem schwanger werden und dann die elternzeit vorm Mutterschutz zu beenden funktioniert nur, wenn man schnell wieder schwanger wird.

Wenn ihr jetzt runde zwei startet wird es auf Basis elterngeld plus geschwisterbonus herauslaufen.

Wenn du vor der erneuten Schwangerschaft arbeitest, dann bekommst du mehr als nur Basis elterngeld. Wäre aufjedenfall eine Überlegung wert. Nur Basis elterngeld zu bekommen muss man sich halt auch leisten können.

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