Entwicklung im 1. Lebensjahr

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Geschrieben von Mama1902 am 05.01.2016, 11:22 Uhr

welche Anträge?

Hallo ihr lieben

Ich bekomme in den nächsten Tagen mein erstes Kind (ET 09.01 - da er so groß ist wäre Einleitung ab 13.01 -Kopfumfang 37,5cm aktuell - 3690g und 56 cm)

Ich habe bereits mit dem Vater die Vaterschaft anerkannt und gemeinsames sorgerecht - wir wohnen seit 2 Jahren zusammen aber nicht verheiratet

Wir haben schon online den
-Kindergeld Antrag ausgedruckt und so weit ausgefüllt
- mutterschaftsgeld läuft schon
- landeserziehungsgeld Antrag habe ich auch aber der gilt ja erst ab dem 9 Lebensmonat vom kleinen - also ab dem 9 mon. Kann ich das beantragen
- Elterngeld Antrag habe ich auch schon so weit fertig
Nun meine frage zum elterngeld
Was ist elterngeld und was ist elterngeld plus??

Die Elternzeit mache Nur ich - und das 2 Jahre lang - evtl. 3 Jahre je nachdem ob der kleine dann schon in den KiGa kann
Mein Partner möchte keine Elternteil machen (vom Chef wäre es gestattet)


Und was kann ich noch alles beantragen oder mich vorab informieren?

Schon mal vielen lieben Dank für eure Antworten

Ist mein erstes Kind und ich habe leider niemanden in der Familie den ich fragen könnte.... (verstorben)


Kinderzimmer des kleines Mannes ist auch alles fix und fertig
Bin kurz vorm platzen und hoffe das er bald kommt

 
5 Antworten:

Re: welche Anträge?

Antwort von LanaMama am 05.01.2016, 16:56 Uhr

Hallo,

Mein Sohn hatte bei seiner Geburt fast exakt die gleichen Maße :-)

Das Elterngeld ist das normale Geld, den Antrag hast Du ja schon ausgefüllt. Wahrscheinlich dann für die zwei Jahre. Die Höhe wird aus Deinem Einkommen der letzten 12 Monate errechnet.

Elterngeld Plus bedeutet, dass wenn beide Elternteile gleichzeitig Teilzeit arbeiten zwischen 25 und 30 Stunden, gibt es nochmal viel Monate zusätzlich Elterngeld. Am normalen Elterngeld ändert das nichts, es kommt als "plus" dazu. Ist für Euch also nur relevant, wenn Dein Partner in Teilzeit arbeiten würde.

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Re: welche Anträge?

Antwort von Nerdbeere am 06.01.2016, 11:39 Uhr

Also wir wurden dahingehend beraten, dass das Elterngeld Plus einfach flexiblere Möglichkeiten bietet. Die Plus Variante lässt sich splitten (beispielsweise auf bestimmte Monate) und ist dadurch vermeintlich länger nutzbar. Letztendlich steht einem aber sowieso nur eine bestimmte Anzahl an bezahlten Monaten zu - neu ist nur, dass man diese nicht mehr an einem Stück nehmen muss.

Wenn du sagst, dass nur du nach der Geburt zu Hause bist und dein Partner in Vollzeit arbeitet, dann würdest nur du das ganz normale Elterngeld beantragen. Du beziehst deine Monate hintereinander weg und erhälst somit nach Ende des Mutterschaftsgeldbezuges monatlich Elterngeld.

Weiteres Beispiel: Du warst bereits die gesamte Schwangerschaft arbeitslos und dir steht deswegen nur der Mindestsatz an Elterngeld zu. Aus dem Grund planst du, weil du in der Familie jemanden zum Betreuen hättest, bereits nach einigen Monaten wieder zu arbeiten. Du könntest dann entweder in Vollzeit arbeiten, würdest aber deinen Anspruch verlieren. Die Alternative dazu wäre, dass du
a) nur TZ arbeitest und weiter das Geld bekommst
b) dein Partner anstelle von dir zu Hause bleibt und das Elterngeld bezieht
c) beide wegen der Kinderbetreuung nur noch in TZ arbeiten

Und als letztes Beispiel: Du weißt definitiv, dass du nach einigen Monaten wieder arbeiten gehen wirst und würdest aber gern zu dem Zeitpunkt in Elternzeit gehen, wenn dein Kind in den Kindergarten kommt bzw. eingeschult wird. Dann beantragst du ebenfals die Plus Variante, weil du den länger gewährten Zeitraum nutzen möchtest.

Letztendlich habe ich mich vorher auch mehr verrückt gemacht als nötig. Bei uns ist es so, dass ich gerne wieder arbeiten gehen würde und jemanden zur Betreuung hätte (Schwiegermutter/Oma). Man sagte mir, dass ich das melden kann, wenn sich etwas ergibt und man dann den Antrag halt ändert. =) Ist ja nichts in Stein gemeißelt...

Und ich finde es immer süß, dass man sich schon vor der Geburt des Kindes so einen Stress mit dem Antrag macht. (Habe ich auch gemacht *g*) Kaum einer weiß, dass das Elterngeld auch 3 Monate rückwirkend beantragt werden kann.

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Re: welche Anträge?

Antwort von Mama1902 am 07.01.2016, 0:10 Uhr

Vielen lieben dank :)

Bei mir ist es mehr nur Langeweile

Für den kleinen ist alles fertig - er müsste nur noch kommen :)

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Re: welche Anträge?

Antwort von cuppy am 08.01.2016, 12:30 Uhr

Hallo,

also Elterngeld Plus definiert nur dass man bis zu 24 Monate, statt 12 Monate (normales Elterngeld) EG bekommt. Allerdings bleibt es derselbe Betrag! Das sollte man unbedingt erwähnen.

Wenn dir also 65 % deines durchschnittlichen Nettolohns beim normalen EG zustehen, sind es dann nur noch 32,5 % pro Monat.

So kommst du schlussendlich auf die zwei Jahre gesehen trotzdem auf deine 65 %, aber z.B. bei mir wäre es unbenkbar nur 32,5 % zu bekommen und das obwohl sowohl mein Mann und ich für unser Alter (noch 25) nicht schlecht verdienen...

Das Wissen hierüber habe ich von meiner Kollegin, deren Schwägerin das ganze Prozedere gerad erst durch hat.

LG Cuppy

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Re: welche Anträge?

Antwort von LanaMama am 18.01.2016, 11:52 Uhr

Das mit den 24 Monaten ist nicht ganz richtig. Elterngeld plus sind 4 zusätzliche Monate bei TZ beider Eltern. Hab ich gerade selber für uns in Planung.

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