Geschrieben von Mama19832609 am 03.07.2019, 16:44 Uhr |
Kündigungsfrist während der Elternzeit
Hallo!
Ich bin im öffentlichen Dienst angestellt. Würde aber gerne eine neue Stelle anfangen. Nun meine Frage, kennt sich jemand mit dem VKA aus? Und wie man kündigt in der Elternzeit?
Würde mich riesig über Antworten freuen.
Re: Kündigungsfrist während der Elternzeit
Antwort von Perspektiven am 04.07.2019, 14:14 Uhr
Hallo Mama19832609,
mit der VKA Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (Tarifpartei) kenne ich mich nicht aus.
Ebenfalls nicht, ob in den jeweilig zuständigen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes Bezug zur Elternzeit genommen wird.
Maßgebend erscheint mir folgendes:
"Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit § 19 BEEG - Kündigung zum Ende der Elternzeit
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen."
Es könnte sein, dass eine Kündigung auch innerhalb der Elternzeit möglich ist. Die Frist beträgt Grundsätzlich 3 Monate.
Daneben sind auch Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber möglich.
Viele Grüße
Ich bin schneller als Du – Eine Alternative zum ständigen Vergleich
Danke an die Redaktion!
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