Rund um die Erziehung

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Geschrieben von Fuchsina am 27.06.2011, 21:58 Uhr

@safie

Und auf welcher Vorschift beruft sich dieser Anwalt denn?

Es gibt tatsächlich Urteile, die über "Quengelware" an der Kasse handeln. D.h. wenn an Supermarktkassen die Sachen extra strategisch so platziert werden, dass Kinder davon "angelockt" sind und die Eltern ihre Kinder mal aus den Augen verlieren und die Kinder auf diese Angebote "reinfallen", dann muss das gegessene nicht bezahlt werden. Hier ist aber die Betonung auf "Quengelware" wie Schokolade und ähnliches und "strategisch platziert". Selbstverständlich heisst das nicht, dass Händler verpflichtet sind alles in 1,5 Meter höhe zu platzieren, damit Kinder nicht rankommen, auch keine Kirschen an einem Wochenmarkt.

 
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