Berechnung Mutterschaftsgeld Arbeitgeber bei 2. Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Mutterschaftsgeld Arbeitgeber bei 2. Kind

Hallo Frau Bader, es geht um die Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.  Ich bin seit Januar im Mutterschutz für Kind 2 und habe die Teilzeit im Elternzeit (25h/Woche) von Kind 1 am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet. Wie wird nun der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld berechnet? A) Auf Basis der letzten drei vollen Monate vor Mutterschutz Kind 2, d.h. Okt/Nov/Dez 2023 - und somit auf Basis meines Teilzeitgehalts? B) Auf Basis meines Gehalts vor Elternzeit Kind1, d.h. somit aus Nov/Dez 2020 und Jan 2021? Damals habe ich Vollzeit gearbeitet. (Geburt Anfang April 21, ab März 22 habe ich in Teilzeit in Elternzeit wieder gearbeitet.)   Mein Arbeitgeber wendet aktuell A an. Ist das korrekt? Vielen Dank vorab & schöne Grüße, MamaMama2024

von MamaMama2024 am 09.04.2024, 08:27



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld Arbeitgeber bei 2. Kind

Hallo, was wäre denn, wenn jetzt keine weitere Schwangerschaft eingetreten wäre? Würde dann der Vollzeitvertrag aufleben? Oder haben Sie dauerhaft ein Teilzeitvertrag vereinbart? Danach richtet sich die Höhe des MG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.04.2024



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld Arbeitgeber bei 2. Kind

B ist korrekt, da dein (Eltern-)Teilzeitvertrag zu Beginn des Mutterschutzes nicht mehr besteht. 

von Dojii am 09.04.2024, 09:41



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld Arbeitgeber bei 2. Kind

Hallo Frau Bader, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!   Genau, ich habe "Teilzeit in Elternzeit" für 3 Jahre angemeldet, danach wäre jetzt im April 2024 mein Vollzeitvertrag wieder aufgelebt. D.h. zur Berechnung müsste dann mein Vollzeitgehalt vor Mutterschutz Kind 1 herangezogen werden (da dieses höher ist, als mein jetziges Teilzeitgehalt). Vielen Dank & schöne Grüße!    

von MamaMama2024 am 13.04.2024, 11:07



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