Frage:
Beschäftigungsverbot nach Teilzeit in Elternzeit - Mutterschutzlohn
Guten Tag Frau Bader,
es gibt schon mehrere ähnlich Fragen, die von Ihnen beantwortet wurden. In unserem konkreten Fall sind wir uns aber noch etwas unsicher.
Meine Frau ist noch bis 6. Januar 2024 in Elternzeit. Seit Mai 2023 arbeitet sie aber bereits wieder beim selben AG in Teilzeit. Der Plan war auch nach der EZ weiter in TZ zu arbeiten. Hierzu gibt es aber noch keinen Vertrag, sondern nach wie vor nur den Ergänzungsvertrag über die "Teilzeit in Elternzeit".
Jetzt hatten wir schöne Neuigkeiten und meine Frau ist erneut Schwanger. Jedoch Fragen wir uns nun welche Berechnung für den Mutterschutzlohn korrekt ist.
Sie schreiben häufig, dass man den Lohn erhält, den man ohne BV erhalten hätte. Andererseits liest man hier häufig, dass die letzten drei Abrechnungsmonate relevant sind.
Dies wäre ja wiederum "nur" der TZ Lohn.
Ich würde mich freuen, wenn Sie uns das hier klarstellen könnten.
Vielen Dank und beste Grüße
Oliver
von
OliverKöln
am 06.12.2023, 11:57
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Teilzeit in Elternzeit - Mutterschutzlohn
Hallo,
wenn ich Sie richtig verstehe, plant sie, nach dem Ende der Elternzeit nicht Teilzeit zu beantragen, sondern wieder Vollzeit arbeiten zu gehen in der Hoffnung, dass Ihre Frau ein Beschäftigungsverbot und vollen Lohn erhält. Diese Sache hat einen ganz großen Haken. Der Arbeitgeber ist nämlich gehalten, sie umzusetzen und kein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Sie kann aber tatsächlich keine Vollzeit arbeiten, da sie ja noch das erste Kind betreut. Das weiß der Arbeitgeber. Wenn sie also Vollzeit arbeiten geht und der Arbeitgeber kein Beschäftigungsverbot aus spricht, hat Ihre Frau ein großes Problem.
Unabhängig davon zu Ihrer Frage: in ein Beschäftigungsverbot erhält Ihre Frau das, was sie ohne das Beschäftigungsverbot erhalten würde. Wenn Sie also Vollzeit arbeitet kriegt sie auf Vollzeitlohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.12.2023
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Teilzeit in Elternzeit - Mutterschutzlohn
Hallo,
wenn es der Plan war nach der EZ in TZ zu arbeiten, dann wird der Mutterschutzlohn (bzw. der Lohn für ein mögliches BV) auch hierdran berechnet.
Die letzten drei Monate als Grundlage werden bei schwankenden Lohn genommen.
(Falls deine Frau auf ein BV hofft und in VZ möchte, denkt daran, dass sie die Stunden auch arbeiten kann, wenn es eine Alternative gibt und K1 betreut sein muss.)
von
sneram
am 06.12.2023, 14:29
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Teilzeit in Elternzeit - Mutterschutzlohn
Wenn es noch keinen Vertrag gibt über die Teilzeit nach der Elternzeit, arbeitet deine Frau bis Elternzeitende Teilzeit und anschließend Vollzeit. Ich weiß nicht, warum du das mit BV in Verbindung bringst.
Wenn sie ein BV erhalten sollte, bekommt sie jeweils das, was sie bekommen würde, wenn sie arbeiten würde. Erst Teilzeit, ab Januar Vollzeitgehalt.
Aber könnte sie vom zeitlichen Umfang tatsächlich Vollzeit arbeiten, wenn der Arbeitgeber kein BV geben würde?
Es gibt ja einen Grund, warum sie weiterhin Teilzeit arbeiten würde nach der Elternzeit
Betreuung des Kindes?
LG luvi
von
luvi
am 07.12.2023, 21:56
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Teilzeit in Elternzeit - Mutterschutzlohn
Guten Morgen,
Danke für die Rückmeldung.
Aktuell arbeite meine Frau in TZ (65%). Vertraglich ist das als "Teilzeit in Elternzeit" geregelt. Sie möchte auch im Anschluss an die EZ weiter in TZ arbeiten. Sonst würde, wie schon richtig vermutet haben, die Betreuung nicht funktionieren.
Da die Elternzeit ja am 06.01. aufhört, müsste nach meinem Verständnis der Vertrag von vor der Elternzeit automatisch wieder gelten.
Bis dato ist aber vertraglich noch nicht geregelt, wie es ab dem 7.01.24 weitergeht.
Es gehen jedoch alle Beteiligten sicherlich davon aus, dass meine Frau weiter in TZ arbeitet.
Somit ist die die eigentliche Frage: Was zählt nun?
Unser Bauchgefühl sagt, dass der TZ-Lohn weitergezahlt werden müsste, da dies eine gerechte Regelung nach unserem Verständnis wäre.
Jedoch sind Recht und Gerechtigkeit ja nicht dasselbe.
Viele Grüße
von
OliverKöln
am 11.12.2023, 10:47
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Teilzeit in Elternzeit - Mutterschutzlohn
Wenn deine Frau nur Teilzeit arbeiten kann, muss sie auch den Vertrag auf Teilzeit ändern.
Ansonsten wäre es Betrug
von
MamaausM2
am 11.12.2023, 12:49