Guten Tag Frau Bader,
ich habe mich bereits versucht zu informieren, finde dieses Thema allerdings sehr komplex, daher richte ich an Sie die Frage:
ich befinde mich im 3. Jahr in Elternzeit und arbeite aber bereits seit über einem Jahr in Teilzeit bei selbigen Arbeitgeber.
Die Elternzeit läuft ab März 2025 aus.
Wenn ich nun erneut schwanger werden sollte, würde ich von meinem Arbeitgeber wieder direkt ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen. So wie ich es verstanden habe, würde ich dann das Gehalt, welches ich auch während der Teilzeit bekommen habe, erhalten?
Bekomme ich dieses nach Ablauf der Elternzeit dann auch weiterhin oder würde ich ab da dann automatisch das Gehalt, welches ich vor der Geburt meines ersten Kindes erhalten habe, bekommen?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße.
von
Julilena
am 30.04.2024, 13:34
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit
Hallo,
Sie bekommen jeweils das , was Sie ohne BV erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.04.2024
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit
Du bekommst immer das, was du auch ohne BV bekommen würdest.
Keine Schlechterstellung aber auch keine Besserstellung.
Sprich bis März 2025 bekommst du Lohn auf Teilzeitbasis, danach Lohn aus der Tätigkeit vor deiner Elternzeit.
von
Dojii
am 30.04.2024, 14:40
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit
Du bekommst das was Du auch verdienen würdest laut Vertrag der dann aktiv ist.
Beim Wechsel von Teilzeit in Vollzeit könnte die Betreuung des Kindes jedoch "kontrolliert" werden.
Ein BV soll vor Nachteilen schützen, aber keinen Vorteil verschaffen.
von
Sternenschnuppe
am 30.04.2024, 14:43