Hallo Frau Bader,
ich habe in diesem Jahr zum 1. Mal Kinderkrankengeld bezogen und habe 90% des Nettogehaltes erwartet. Doch dann kam eine böse Überraschung (oder zwei).
1) Obwohl ich normalerweise nicht am Wochenende arbeite (Bürojob) wurde der Tagessatz als Monatsgehalt/30 berechnet.
2) Dazu kam, dass die Fehltage durch die Formel im DateV (29-1)/30 sich verdoppelt haben. Hier 29 Tage im Februar, 1 Fehltag, 30 Tage im Standardmonat.
Ist das rechtens?
Viele Grüße
von
Marianne37
am 03.04.2024, 09:51
Antwort auf:
Kinderkrankengeld Berechnung
Hallo,
1. Das Kinderkrankengeld wird kalendertäglich berechnet.
2.Ich fürchte. Das Berechnungsprogramm ist gestetzlich vorgegeben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.04.2024
Antwort auf:
Kinderkrankengeld Berechnung
Hallo,
Also bei mir wurde auch immer durch den ganzen Monat geteilt - aber eben sowohl auf Seite des Arbeitgebers als auch auf Seite der Krankenkasse. Das passt doch dann.
Und wie ist das mit den Fehltagen gemeint? Die werden ja bei Kinderkrankengeldbezug gesondert eingetragen, ist ja kein richtiger Fehltag, den man nacharbeiten muss.
von
roza_soza
am 03.04.2024, 23:45
Antwort auf:
Kinderkrankengeld Berechnung
Zu 1) verstehe ich das Problem nicht: Du warst für 1 Tag kindkrank. Dann zieht dir dein Arbeitgeber 1/30 von deinem Monatsgehalt ab. Und die Krankenkasse erstattet dir 90% von diesem Betrag. Wenn AG und KK die tatsächlich gearbeiteten Tage berechnen würden (z. B. 1/20) würdest du doch schlechter dastehen. Und die Berechnung wäre für alle komplizierter.
Zu 2) verstehe ich nicht, inwiefern diese Formel für dich relevant ist? Wer berechnet so deine Fehltage und was hat das für eine Auswirkung auf dich?
von
JoMiNa
am 04.04.2024, 22:05