Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist ja grundsätzlich 3 Monate. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wenn ich regulär (also nicht zum Ende der Elternzeit) kündigen würde, wäre meine Kündigungsfrist deutlich länger, da ich schon über 10 Jahre in dieser Einrichtung tätig bin. Daher meine Frage, ob die Regelung mit der Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit auch für den öffentlichen Dienst gilt? Vielen Dank für ihre Antwort
von Daisy888 am 23.04.2024, 11:38