Frage:
Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit
Sehr geehrte Frau Bader,
meine Elternzeit endet in den nächsten Wochen und ich möchte gerne den Job wechseln. Nun bin ich über § 19 BEEG gestoßen und frage mich, wie das "Ende der Elternzeit" definiert ist.
Mein Arbeitsvertrag legt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende fest. Meine Elternzeit endet am 5.6.
Wenn ich zum Ende des Monats Mai kündigen würde, würde dann die zwei- oder dreimonatige Frist greifen? Ich bin mir unsicher, wann dieses "Ende der Elternzeit" beginnt.
Herzlichen Dank!
von
atasti
am 27.04.2024, 15:59
Antwort auf:
Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit
Hallo,
Sie wollen kündigen zum
05.06. ->3 Mo (wäre zu spät)
30.06 -> 2 Mo
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.04.2024
Antwort auf:
Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit
Kündigung Ende Mai oder Ende Juni sind 2 Monate. Weil 2 Monate bekommst du gar nicht mehr hin. Bliebe wenn Ende Mai nur ein Aufhebungsvertrag.
Kündigung zum 5.05 wären 3 Monate.
von
Neverland
am 27.04.2024, 17:09
Antwort auf:
Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit
Nicht 5.05 sondern 5.06 . wenn deine EZ endet.
von
Neverland
am 27.04.2024, 17:10
Antwort auf:
Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit
Ich verstehe die Antwort nicht? Es geht doch nicht darum, wie viel Zeit noch bleibt, sondern welche Frist greift wenn ich zum 31.05. kündige, also ob der Arbeitsvertrag dann zum 31.07. oder 31.08. enden würde.
von
atasti
am 27.04.2024, 18:36
Antwort auf:
Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit
*bezieht sich auf den Beitrag von Neverland
von
atasti
am 27.04.2024, 19:20
Antwort auf:
Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit
Deine Frage war, zu wann die Kündigung erfolgen muss. Darauf habe ich geantwortet. 3 Monate wenn du zum 5.06 raus sein willst, dann hättest du die Kündigung bereits abgeben müssen. Zu jedem anderen ist deien Kündigungsfrist 2 Monate. Da du nur zum Monatsende kündigen kannst, hätte die Kündigung bereits erfolgen müssen. Also hasz du ab jetzt nur noch die folgenden Optionen:
1. Du kündigst mit deiner vertraglichen Frist und musst ab dem 5.06.24 so lange arbeiten bist die Kündigung durch ist
2. Du einigst dich mit dem AG und ihr macht einen Aufhebungsvertrag.
Die 3 Monate Sonderkündigungsfrist haben dich NICHT mehr zu interessieren - weil du die Frist dazu länsgt verpasst hast. Also ja, es geht darum wie viel zeit du noch hast. die 3 Monate gelten nur dann, wenn wenn taggenau auf den Tag, wo die EZ endet. an jedem anderen Tag gelten deine vertraglichen. Man kündigt zu dem Termin, an dem dann der Vertrag endet. Du schreibst also in deinem sachreiben, hiermit kündige ich meinen AV fristgerecht zum 30.06.24. Damit ist der 30.06.24 dein letzter Arbeitsvertrag dort. Du must also spätestens am 29.04.24 deinem AG die Kündigung überreichen. Sofern Du später kündigen möchtest, verschiebt es sich natürlich. Aber vorher kommst du halt nicht mehr raus. Nicht ohne Aufhebungsvertrag. Ich hoffe es war jetzt verständlich.
von
Neverland
am 27.04.2024, 19:34
Antwort auf:
Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit
Bitte schau doch noch mal in meine Ausgangspost und erkläre mir doch bitte nicht, was meine Frage war. :)
Meine Frage war nicht, zu wann die Kündigung erfolgen muss, sondern welche Kündigungsfrist greift, wenn ich zum 31.05. meine Kündigung einreiche und die Elternzeit am 5.6. endet..
von
atasti
am 27.04.2024, 20:06
Antwort auf:
Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit
31.05.24 plus 2 Monate ergibt was?
Den 31.07.24
Jetzt verstanden?
von
Neverland
am 27.04.2024, 21:08
Antwort auf:
Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit
Deine EZ ist völlig egal. Noch einmal. Die spielt für dich keine Rolle (mehr).
von
Neverland
am 27.04.2024, 21:10
Antwort auf:
Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit
You must be fun at parties! Merci!
von
atasti
am 27.04.2024, 21:25
Antwort auf:
Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit
You must be fun at parties! Merci!
von
atasti
am 27.04.2024, 21:25
Antwort auf:
Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit
Warten wir mal die Antwort von Fr. Bader ab. Die wird bestimmt auch deine Frage im ersten Posting beantworten
von
Neverland
am 27.04.2024, 21:43
Antwort auf:
Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit
Deine EZ endet zu dem Zeitpunkt, den Du in deiner damaligen Mitteilung darüber an den AG genannt hast - offenbar der 5.6.2024.
damit wäre deine Frage nach dem Ende deiner EZ beantwortet ;-)
Wenn du darüber hinaus wissen willst, wann du hättest kündigen müssen, um deinen Arbeitsvertrag zum 31.5. zu beenden - der Zeitpunkt ist bereits verstrichen.
Du kannst jetzt mit der 2-Monatigen Frist zum 30.6. kündigen.
willst du vorher aus dem Vertrag raus - geht alles, wenn der AG dem zustimmt.
von
suityourself
am 28.04.2024, 13:47
Antwort auf:
Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit
Vielen Dank für deine Antwort!
Das Ende der EZ abgeleitet aus meiner Mitteilung ist klar. Mir ging es wie gesagt um den § und wie das Ende dort definiert ist, also ob es sich z.B. auf die letzten zwei oder vier oder X Wochen der EZ bezieht, in denen eine andere Frist gelten würde. Oder eben ob es nur um das konkrete Enddatum der EZ geht, für das eine andere Kündigungsfrist gilt.
Ich möchte nicht, dass mein Arbeitsvertrag zum 31.5. endet, sondern meine Kündigung zum Monatsende Mai einreichen. D.h. meine Frage war, ob der Vertrag dann zum 31.07. oder 31.08. enden würde. :) :) :)
von
atasti
am 28.04.2024, 19:13
Antwort auf:
Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit
Das Ende der EZ ist eben der letzte Tag der EZ - keine x Wochen oder so. "Zum Ende der EZ heißt also ganz genau Tag x.
Ab dem Moment, wo der Kündigungszeitzpunkt NACH dem Ende der EZ liegt, gilt die Kündigungsfrist des Vertrages - hier also 2 Monate zum Monatsende.
Wenn du deine Kündigung Ende Mai einreichen willst, kannst du frühestens zum 31.7.2024 kündigen - oder zu jedem anderen Monatsende, der DANACH liegt.
Heißt dann aber eben auch, dass du ab Ende der EZ ganz normal vertragsgemäß arbeiten gehen musst (wobei ich davon ausgehe, dass dir das klar ist :-), bis 31.7.
von
suityourself
am 29.04.2024, 09:03