Hallo Frau Bader, während meinem Beschäftigungsverbot hat sich mein Arbeitgeber gewechselt. Da die Praxis an ein MVZ verkauft wurde. Dieser hat alles so übernommen wie es war. Nun bin ich während meiner Elternzeit für 15 Stunden Teilzeit am arbeiten. Ich habe erfahren, das alle meine Kolleginnen die neu dazu gekommen sind (meine alten Kolleginnen haben alle gekündigt) nun in Anlehnung des Tarifvertrages bezahlt werden. Nur ich bin die einzige die nicht nach Tarif bezahlt wird, sondern merklich untertariflich. Gibt es irgendein Gesetz was wieder gibt das auch ich nach dem Tarif bezahlt werden muss? Oder ist es meine einzige Möglichkeit, mir einen neuen Arbeitgeber zu suchen? Denn schön ist das nicht, wenn welche mit weniger Berufserfahrung mehr verdienen als ich selber, für die gleiche Arbeit. Ich danke Ihnen schon mal für eine Antwort. Viele Grüße Andrea
von Andrea2888 am 20.02.2024, 15:59