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Geschrieben von Fischstäbchen am 11.06.2021, 20:50 Uhr

Ärger mit Nachbar wegen auslaufender Grunddienstbarkeit

Hallo,
Ich hoffe, dass sich hier jemand damit auskennt.
Folgende Situation: wir haben mein Elternhaus gekauft. Der eine Nachbar nimmt eine im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit in Anspruch, nämlich die Nutzung einer unserer Garagen. Diese Grunddienstbarkeit ist terminiert auf 30 Jahre, läuft Ende des Monats aus.

Nun haben wir mit dem Nachbarn nicht das beste Verhältnis. Er hat unsere Katzen gefangen und gequält (und sich dann über unsere Anzeige beim Veterinäramt aufgeregt), versucht ständig uns anzuzeigen und droht auch mit Anzeigen wegen allem, was ihm nicht gefällt. Zudem hat er bei unseren Bauarbeitern so über uns geschimpft und gelästert, dass sie schockiert waren. Auch versuchte er die Bauarbeiten zu behindern.
Wegen der Garage versuchte er uns zu erpressen ihm sie kostenlos weiter zu überlassen.

Jetzt haben wir die Nase voll und werden die Garage an Freunde von uns aus der Nachbarschaft vermieten, die dringend eine benötigen.
Wir haben ihn schriftlich aufgefordert uns die Garage besenrein und den Öffner dafür am 30. Zu übergeben. Von ihm kam zurück wir seien verpflichtet ihm die Garage günstig weiter zu vermieten. Im Grundbuch steht davon nichts, nur die 30 Jahre Grunddienstbarkeit. Also haben wir ihm davon eine Kopie zukommen lassen und ihn nochmals aufgefordert uns dann die Garage zu übergeben.

Jetzt fürchten wir natürlich, dass er sich weigern wird. Ich frage mich, ob wir dann als "Nothilfe" zumindest das Holz aus der Garage räumen und den Code ändern können, wenn er mit dem Auto unterwegs ist.
Ich vermute mal das wird nicht gehen und die Fernsteuerung hat er dann ja auch noch. Wie ist das, wenn wir es über einen Anwalt klären müssen? Müsste der Nachbar dafür die Kosten übernehmen im Nachhinein? Kann mir jemand noch einen Tipp geben? Ich hatte überlegt ihn die Tage anzusprechen wann wir am 30. Die Übergabe machen wollen, wann es ihm passt, dann merke ich ja auch wahrscheinlich schon, ob er es überhaupt machen wird. Falls er dann mündlich ablehnt: schon vor dem 30. Zum Anwalt und darüber zur Räumung am 30. auffordern?

 
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