Geschrieben von Ac92 am 02.08.2020, 1:03 Uhr |
Arbeitszimmer absetzen ?
Habe einen telearbeitsplatz und erst kürzlich meine Steuererklärung abgegeben . Sprich , ich habe Home Office auch vor Corona gehabt . Entscheidend ist , dass dir während der Home Office Tage kein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung steht . Das wollte das Finanzamt bescheinigt haben ( vom AG) . Das Arbeitszimmer muss ausschließlich zu dem Zwecke genutzt werden und Mittelpunkt der beruflichen Laufbahn darstellen . Muss ein geschlossener Raum sein - kein Flur oder Ähnliches . Wir sollten eine Skizze der gesamten Wohnung einreichen . In seltenen Fällen kann ein Finanzbeamter natürlich auch eine Besichtigung vornehmen ( in der Regel aber nicht ) . Bei einem Arbeitskollegen war dies allerdings wirklich der Fall und es wurde über einen Videorekorder gemeckert, welchen er nicht zwingend für die Ausübung der Tätigkeit brauchte .
- Arbeitszimmer absetzen ? - Ellert 14.07.20, 10:43
- Re: Arbeitszimmer absetzen ? - Schnurzel 14.07.20, 21:40
- Re: Arbeitszimmer absetzen ? - ohno 15.07.20, 18:48
- Re: Arbeitszimmer absetzen ? - dhana 16.07.20, 18:47
- bei uns wars anders, wir haben ein Büro eingerichtet - Ellert 16.07.20, 20:46
- Re: bei uns wars anders, wir haben ein Büro eingerichtet - Möhrchen 17.07.20, 20:08
- Re: bei uns wars anders, wir haben ein Büro eingerichtet - Hase67 19.07.20, 12:42
- Re: bei uns wars anders, wir haben ein Büro eingerichtet - Möhrchen 17.07.20, 20:08
- bei uns wars anders, wir haben ein Büro eingerichtet - Ellert 16.07.20, 20:46
- Re: Arbeitszimmer absetzen ? - bellis123 20.07.20, 16:34
- Re: Arbeitszimmer absetzen ? - Ac92 02.08.20, 1:03
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