Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Ac92 am 02.08.2020, 1:03 Uhr

Arbeitszimmer absetzen ?

Habe einen telearbeitsplatz und erst kürzlich meine Steuererklärung abgegeben . Sprich , ich habe Home Office auch vor Corona gehabt . Entscheidend ist , dass dir während der Home Office Tage kein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung steht . Das wollte das Finanzamt bescheinigt haben ( vom AG) . Das Arbeitszimmer muss ausschließlich zu dem Zwecke genutzt werden und Mittelpunkt der beruflichen Laufbahn darstellen . Muss ein geschlossener Raum sein - kein Flur oder Ähnliches . Wir sollten eine Skizze der gesamten Wohnung einreichen . In seltenen Fällen kann ein Finanzbeamter natürlich auch eine Besichtigung vornehmen ( in der Regel aber nicht ) . Bei einem Arbeitskollegen war dies allerdings wirklich der Fall und es wurde über einen Videorekorder gemeckert, welchen er nicht zwingend für die Ausübung der Tätigkeit brauchte .

 
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