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Geschrieben von Norkat am 10.02.2021, 12:24 Uhr

Berechnung für unterhaltspflichtige Ehefrau, die nicht arbeitet?

Hallöchen,

ich bin zum ersten mal hier und hoffe, ihr könnt mir ein wenig etwas helfen.
Es geht um Unterhalt.
Mein Mann verdient netto ca 2.000€ (je nach dem Auftrag, kein festen Gehalt), bezahlt für seinen sechsjährigen Sohn den vollen Unterhalt, was für uns auch selbstverständlich ist.
Im Sommer 2020 habe ich meinen Umschulung erfolgreich mit gute Noten abgeschlossen, und finde bisher trotz unzählige Bewerbungen keinen Arbeit, kein Wunder bei aktuelle Wirtschaftskrise.
Nun bin ich ganz frisch schwanger und in große Sorgen wie wir das alles bewältigen können ... Im Internet mit Rechner könnte ich nicht rausfinden wie es berechnet wird.
Da ich nicht arbeite, werde ich Elterngeld (300€) bekommen sowie Kindergeld, meine Frage: Wie wird seinen Unterhalt für seinen getrennt lebende Sohn, unser Neugeborenes und an mich berechnet? Er hat viel zu bezahlen (Haus, etc.) und es wird für uns nicht mehr viel übrig bleiben, deswegen frage ich mich ob er bei Berechnung auch mich als unterhaltspflichtige Ehefrau zahlen muss? Damit wir zusammen wenigstens was für uns haben weil er kann wegen harte Arbeit keinen Nebenjob annehmen.

Ich wäre über jede hilfreiche Antwort oder Tipps dankbar!

Liebe Grüße, Norkat

 
6 Antworten:

Re: Berechnung für unterhaltspflichtige Ehefrau, die nicht arbeitet?

Antwort von WonderWoman am 10.02.2021, 13:27 Uhr

das mit dem selbstverständlichen vollen unterhalt für den sohn ist natürlich gewäsch, denn wenn mehr für euch übrigbleiben soll, muss der ja gekürzt werden, wo sonst soll das zusätzliche geld herkommen?

mit dem neuen kind wird das auf einen mangelfall hinauslaufen und es ist fraglich, ob dann für dich noch was übrigbleibt. wohl aber für das neue kind, denn das ist gleichberechtigt mit dem vorhandenen kind. allerdings wird mit dem mangelfall auch der druck auf deinen mann steigen, sein einkommen zu erhöhen.

wendet euch an das jugendamt für eine neuberechnung, sobald das baby da ist.

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Re: Berechnung für unterhaltspflichtige Ehefrau, die nicht arbeitet?

Antwort von kravallie am 10.02.2021, 13:29 Uhr

du hast völlig recht, da bleibt nicht viel übrig für euch und auch wenn er ggf 100€ weniger unterhalt zahlen müsste, das macht das kraut nicht fett.
such dir rasch irgendeinen versicherungspflichtigen Job, in dem du einkommen erzielst und wenigstens was für die elternzeit zurücklegen kannst....

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Re: Seid ihr denn getrennt?

Antwort von Cata am 11.02.2021, 14:39 Uhr

Wenn ja, wie kannst du dann schwanger von ihm sein?

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Re: Seid ihr denn getrennt? // Sie scheint die neue zu sein

Antwort von Laufente123 am 12.02.2021, 16:26 Uhr

Sie scheint die neue Frau zu sein, Sohn ist wohl aus einer vorigen Beziehung.
So mein Verständnis zum Post

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Re: Berechnung für unterhaltspflichtige Ehefrau, die nicht arbeitet?

Antwort von Okypete am 15.02.2021, 20:07 Uhr

Da sag ich nur eins...Augen auf bei der Wahl des Kindsvaters....wobei ich es unerhört finde das das erste Kind hinter dem neuen zurück treten soll.... kenn so fälle sitzen gelassen mit zwei kleinen ....schnell zwei neue gemacht und ann das alte FAmilienhaus verscherbeln wollen..gehts ncoh

une wie gesagt such dir schnell eine Arbeit von der du und das Kind gut leen können ...könnte sein er sucht sich schnell was neues und macht wiedr en Kind

ironie oder auch nciht

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@Okypete: das ist doch normal

Antwort von desireekk am 16.02.2021, 14:29 Uhr

Hallo,

Das ist doch normal, dass alle den Gürtel enger schnallen müssen wenn das gleiche Geld durch mehr Leute geteilt werden muss.
Egal ob alle Kinder in der selben Familie leben oder in verschiedenen.

LG

D

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