Geschrieben von Norkat am 10.02.2021, 12:24 Uhr |
Berechnung für unterhaltspflichtige Ehefrau, die nicht arbeitet?
Hallöchen,
ich bin zum ersten mal hier und hoffe, ihr könnt mir ein wenig etwas helfen.
Es geht um Unterhalt.
Mein Mann verdient netto ca 2.000€ (je nach dem Auftrag, kein festen Gehalt), bezahlt für seinen sechsjährigen Sohn den vollen Unterhalt, was für uns auch selbstverständlich ist.
Im Sommer 2020 habe ich meinen Umschulung erfolgreich mit gute Noten abgeschlossen, und finde bisher trotz unzählige Bewerbungen keinen Arbeit, kein Wunder bei aktuelle Wirtschaftskrise.
Nun bin ich ganz frisch schwanger und in große Sorgen wie wir das alles bewältigen können ... Im Internet mit Rechner könnte ich nicht rausfinden wie es berechnet wird.
Da ich nicht arbeite, werde ich Elterngeld (300€) bekommen sowie Kindergeld, meine Frage: Wie wird seinen Unterhalt für seinen getrennt lebende Sohn, unser Neugeborenes und an mich berechnet? Er hat viel zu bezahlen (Haus, etc.) und es wird für uns nicht mehr viel übrig bleiben, deswegen frage ich mich ob er bei Berechnung auch mich als unterhaltspflichtige Ehefrau zahlen muss? Damit wir zusammen wenigstens was für uns haben weil er kann wegen harte Arbeit keinen Nebenjob annehmen.
Ich wäre über jede hilfreiche Antwort oder Tipps dankbar!
Liebe Grüße, Norkat
- Berechnung für unterhaltspflichtige Ehefrau, die nicht arbeitet? - Norkat 10.02.21, 12:24
- Re: Berechnung für unterhaltspflichtige Ehefrau, die nicht arbeitet? - WonderWoman 10.02.21, 13:27
- Re: Berechnung für unterhaltspflichtige Ehefrau, die nicht arbeitet? - kravallie 10.02.21, 13:29
- Re: Seid ihr denn getrennt? - Cata 11.02.21, 14:39
- Re: Seid ihr denn getrennt? // Sie scheint die neue zu sein - Laufente123 12.02.21, 16:26
- Re: Berechnung für unterhaltspflichtige Ehefrau, die nicht arbeitet? - Okypete 15.02.21, 20:07
- @Okypete: das ist doch normal - desireekk 16.02.21, 14:29
Post hat sich schon wieder verlaufen
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