Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Neverland am 28.02.2023, 0:03 Uhr

dann hatte ich doch nicht Unrecht

Doch, sie hat Recht. Es kommt auf den Grund der Einweisung an. Laut gesetzeslage sind Schwangere von jeglicher Zuzahlung befreit, wenn in Zusammenhang mit Schwangerschaftsbeschwerden oder Entbindung.

Ich lag mal wegen Ausschabung im KH, mußte nichts zahlen. Auch bei der letzten Schwangerschaft nicht trotz KH-Aufenthalt vor Geburt.

 
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