Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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von Leena  am 31.07.2020, 11:14 Uhr

Das läßt sich doch so gar nicht beantworten

Kleine Anmerkung:

Bei der Steuer sind die Zahlungen in die Rücklage noch nicht absetzbar, weil sie noch nicht endgültig den Einflussbereich verlassen haben - erst die aus der Rücklage gezahlten Erhaltungs- oder Sanierungskosten können steuerlich abgezogen werden.

 
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